1. MZ.de
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Halle
  6. >
  7. Prozesstermine bis August geplant

Prozesstermine bis August geplant

17.12.2007, 15:59

Halle/MZ/szö. - Die Staatsanwaltschaft hatte Rechtsmittel gegen einen Freispruch des Amtsgerichts vom Dezember 2006 eingelegt: Danach wurde Marseille vom Vorwurf freigesprochen, im Juni 2000 einen früheren Mitarbeiter der Gemeinnützigen Wohnungsgesellschaft Halle-Neustadt (GWG) genötigt zu haben. Laut Anklage soll Marseille den Mitarbeiter selbst oder durch einen Dritten mit Briefen bedroht haben, um ihn vor einer Zeugenaussage vor dem Oberlandesgericht Naumburg zurückzuhalten. Dabei war es um 115 Millionen Mark gegangen, die Marseille nach dem Kauf der GWG-Wohnungen in einem Schadensersatz-Prozess vergeblich geltend gemacht hatte.

Zum Prozessauftakt am Montag betonte der 51-jährige Angeklagte, dass er mit den Vorwürfen nichts zu tun habe. Vielmehr fühle er sich ungerechtfertigt verfolgt. Breiteren Raum nahm in der Verhandlung ein Antrag des Marseille-Verteidigers Uwe Maeffert ein, der einen langen Fragenkatalog an den Vorsitzenden Richter Wolfgang Grubert enthielt - mit Blick auf einen möglichen Befangenheitsantrag gegen Grubert. Unter anderem seien durch den Vorsitzenden Richter Akteneinsichtsrechte massiv verletzt worden.

Wie bereits in den Verhandlungen vor dem Amtsgericht schlugen die emotionalen Wellen zwischen den Prozessbeteiligten teilweise hoch. So sagte Maeffert in Zusammenhang mit der langen Zeugenliste, auf der unter anderem auch der Münchener Jurist und GWG-Anwalt Peter Gauweiler steht, dass man damit Spaß haben werde.

"Drohen Sie uns nicht", mahnte Staatsanwalt Volker Meyer den Verteidiger. Nach einem angekündigten Antrag wollen die Marseille-Anwälte auch, dass Meyer als Sitzungsvertreter abgesetzt wird. Der Prozess wird am 3. Januar fortgesetzt werden. Dann steht die Vernehmung des früheren GWG-Mitarbeiters, der genötigt worden sein soll, auf dem Programm.

Er war in der Amtsgerichts-Verhandlung nicht gehört worden. Dort war nur die rechtliche Frage erörtert worden, ob die Briefe überhaupt eine Nötigung darstellen.