Neue Allgemeinverordnung - neue Corona-Regeln Neue Allgemeinverordnung - neue Corona-Regeln: Das müssen Hallenser nun beachten

Halle (Saale) - Die Zahl der Corona-Infizierten in Halle hat am Mittwoch eine kritische Schwelle überschritten. Ab diesem Donnerstag gelten deshalb verschärfte Schutzmaßnahmen. Das bestätigte Oberbürgermeister Bernd Wiegand (parteilos) bei einer Video-Pressekonferenz. Die 25 neuen Fälle, die er am Mittwoch bekannt gab, sind der höchste Wert, der jemals an einem einzigen Tag in der Stadt registriert wurde. Die sogenannte Sieben-Tage-Inzidenz von Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern liegt jetzt bei 38,25 und damit mehr als drei Punkte über dem Schwellenwert (35).
Mit neuer Allgemeinverordnung kommt verschärfte Maskenpflicht
Ab diesem Donnerstag tritt nun eine neue Allgemeinverfügung in Kraft, die hauptsächlich aus einer deutlich verschärften Maskenpflicht besteht. Die Maßnahmen seien dringend notwendig, um das Virus einzudämmen, sagte Wiegand. „Die Neuinfektionen lassen sich immer weniger auf kleine Hotspots eingrenzen, sondern sie streuen mehr und mehr.“ Vor allem in der Altstadt sei die Ansteckungsgefahr hoch, weil sich dort viele Menschen begegnen.
Die verschärfte Maskenpflicht gilt deshalb im gesamten Gebiet innerhalb des Altstadtrings und auf der Leipziger Straße bis zum Bahnhofsvorplatz. Neu ist auch, dass die Stadt ein sogenanntes „Zwangsgeld“ androht, wenn sich jemand nicht an die neuen Regeln hält. Zwischen 50 und 1.000 Euro können fällig werden, je nach Schwere des Vergehens. Es komme im Einzelfall darauf an, wie sich die Menschen verhalten, so Wiegand.
Einführung von Zwangsgeld für Masken-Verweigerer
An Donnerstag soll das Zwangsgeld allerdings noch nicht durchgesetzt werden, sondern erst ab Freitag. Halle wäre dann in ganz Sachsen-Anhalt die erste Stadt, die eine Strafe für Maskenverweigerer einführt. Auf Landesebene gibt es bisher dafür kein Bußgeld, weil Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) das bisher nicht einführen wollte. Laut OB Wiegand begrüße Haseloff jedoch den Weg, den die Stadt eingeschlagen habe.
Im gesamten Gebiet der Altstadt, auf der Leipziger Straße und auf dem Bahnhofsvorplatz (Genscher-Platz) gilt ab Donnerstag, 0 Uhr, eine Maskenpflicht. Alle Menschen, die älter als sechs Jahre und nicht aus gesundheitlichen Gründen vom Tragen eines Mund-Nasenschutzes befreit sind, müssen sich an die Regel halten, sonst droht ihnen ein „Zwangsgeld“ in Höhe von 50 Euro.
Auch in allen anderen Bereichen des öffentlichen Raumes gilt die Maskenpflicht, sobald der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann. Das bedeutet, dass alle Hallenser beispielsweise auch auf dem Wochenmarkt in Neustadt oder an anderen öffentlichen Orten im Stadtgebiet Masken dabei haben sollten. Von der Abstandsregel ausgenommen sind Personen des eigenen Hausstandes. Und weiterhin ohne Maske unterwegs sein dürfen Jogger, Auto- und Rad- oder Rollerfahrer.
Die Maskenpflicht gilt auch bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen. Das schließt Kino-, Opern- oder Theaterbesuche mit ein. In Gaststätten müssen die Masken immer dann getragen werden, wenn man vom eigenen Platz aufsteht. Das gilt auch für Schulen, wo ab Donnerstag überall außerhalb des Klassenraums ebenfalls Maskenpflicht herrscht.
Private Feiern mit mehr als 15 Personen sind verboten. Auf öffentlichen Plätzen sind Partys auch unabhängig von der Personenzahl untersagt. Wer sich nicht daran hält, muss im Ernstfall mit bis zu 1.000 Euro Zwangsgeld rechnen.
Weiterhin gelten die bereits bestehenden Regeln für den öffentlichen Nahverkehr und in Ladengeschäften. In Bussen und Bahnen sollen künftig auch Polizisten die Einhaltung der Schutzmaßnahmen kontrollieren. An den Endhaltestellen werden die Straßenbahnen gelüftet, und alle Fahrgäste müssen kurz nach draußen gehen.
Die neuen Regeln gelten zunächst bis zum 18. November. Als „Mund-Nasenschutz“ gilt jede textile Barriere, die auch schon in der aktuellen Eindämmungsverordnung des Landes aufgeführt ist. Nur in besonders begründeten Einzelfällen können Ausnahmen beantragt werden, die unter Auflagen zugelassen werden können.
Wie genau die Einhaltung der Maskenpflicht in der Altstadt überprüft wird, ist noch unklar. Laut Wiegand sollen Ordnungskräfte der Stadt im Einsatz sein und die Menschen auf die Regeln hinweisen. Außerdem sollen Schilder aufgestellt werden. Der OB appellierte erneut an alle Hallenser, die Lage ernst zu nehmen. „Im Vergleich zu anderen Kreisen und Städten liegen wir noch immer in einem niedrigen Bereich, die Tendenz ist jedoch steigend.“
Krisenstab der Stadt beobachte Infektionsgeschehen sehr genau
Wenn die Infektionszahlen in der Stadt weiter so stark ansteigen wie in den vergangenen Tagen, hätte Halle schon am Wochenende die nächste kritische Stufe erreicht. Ab einem Sieben-Tage-Inzidenzwert von 50 kann die Stadt vom Robert-Koch-Institut als Corona-Risikogebiet eingestuft werden. Dann wären weiter verschärfte Regeln und Reisebeschränkungen die Folge.
Auf den nächsten Schwellenwert angesprochen antwortete Wiegand, dass die Stadt nicht spekuliere. „Wir gehen davon aus, dass die Maßnahmen ausreichend sind.“ Man beobachte das Infektionsgeschehen sehr genau, der Krisenstab der Stadt treffe sich ab sofort zwei Mal am Tag. Angesichts der großen Menge an neu infizierten Personen ist es der Stadt bisher noch nicht gelungen, alle Kontaktpersonen zu ermitteln. Neben zwei Klassenstufen der Marguerite-Friedlaender-Gesamtschule stehen jetzt auch sieben weitere Klassenstufen an insgesamt fünf halleschen Schulen unter Quarantäne.
Keine Todesfälle seit dem Frühjahr
Auch die BBS Gutjahr und die BBS Friedrich List sowie die Behindertenwerkstatt Heide-Lettin und zwei Kitas sind betroffen. Wer gegen die Quarantäne-Bestimmungen verstößt, begeht eine Straftat. Laut Wiegand habe Ordnungskräfte am Mittwoch zwei solcher Verstöße festgestellt und Anzeigen erstattet.
Aktuell sind 157 Corona-Infektionen in der Stadt registriert. Neun Hallenser werden derzeit mit Symptomen im Krankenhaus behandelt, zwei davon auf der Intensivstation. Neue Todesfälle hat es seit dem Frühjahr nicht mehr gegeben. (mz)
