Nach Urteil zum Schwimmunterricht Nach Urteil zum Schwimmunterricht: Dürfen bald alle Schüler mit Badesachen duschen?

Halle (Saale) - Im Eilverfahren hat das Verwaltungsgericht Halle entschieden, dass eine muslimische Grundschülerin vor dem Schwimmunterricht entgegen der Haus- und Badeordnung in Badekleidung duschen darf. Es handelt sich nach MZ-Informationen um einen Fall aus dem Stadtbad Halle. Eigentlich ist dort das Duschen in Badesachen aus hygienischen Gründen verboten, es wird nur nackt geduscht.
Für die Schülerin war das allerdings ein Problem, denn ihre Religion verbiete es ihr, sich vor anderen Personen nackt zu zeigen, die nicht zu ihrer Familie gehören. Laut einer Pressemitteilung hatte sie vor Gericht Bezug auf den Koran genommen.
Schülerin darf beim Duschen ihre Badesachen anbehalten
Das Gericht zog das Grundgesetz zu Rate, das jedem Menschen das Recht gibt, seinen Glauben frei auszuüben. Demnach dürfen auch Kinder aus religiösen Gründen Kleidung tragen. Das Recht kann zwar auch eingeschränkt werden, im Fall der duschenden Grundschülerin gilt jedoch keine Einschränkung der Religionsfreiheit. Sie darf also beim Duschen ihre Badesachen anbehalten.
Ob von nun an auch alle anderen Schüler beim Duschen vor dem Schwimmunterricht ihre Badesachen an behalten dürfen, ist zurzeit unklar. Wie eine Sprecherin des Landesschulamtes auf MZ-Anfrage erklärt, müsse das Urteil erst einmal ausgewertet werden. Ob Kinder grundsätzlich mit- oder ohne Badehose duschen sollten, hänge vom Schamgefühl der Kinder ab. Das müsse vom Lehrer sensibel eingeschätzt werden, sagt die Sprecherin. Es sei wichtig, dass alle Schüler schwimmen lernen.
Auch Stadtwerke wollen sich mit dem Urteil befassen
Auch die Stadtwerke, die das Stadtbad betreiben, wollen sich mit dem Urteil befassen: „Die Bäder Halle GmbH wird sich mit dem Urteil beschäftigen und nach einer angemessenen Lösung suchen.“
Die Frage, ob muslimische Kinder generell am Schwimmunterricht teilnehmen müssen, hatte Gerichte schon beschäftigt. Etwa in der Schweiz: Türkischstämmige Eltern aus Basel klagten gegen die Teilnahmepflicht am Schwimmunterricht von Jungen und Mädchen und erklärte dies mit religiösen Gründen. Der Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg ließ keine Zweifel daran, dass muslimische Schülerinnen generell am gemeinsamen Schwimmunterricht teilnehmen müssen. (mz)