Müllgebühren in Halle Müllgebühren in Halle: Die Stadt berechnet bei Abfall mehr als nötig

Halle (Saale) - Warum wurde die Abfallwirtschaft- und Abfallgebührenordnung von Halles Verwaltung zurückgezogen? Eigentlich sollte die Satzung längst beschlossen sein, so dass die Müllgebühren zum ersten Januar steigen können. Doch vor wenigen Wochen zog die Verwaltung ihre Vorlage für die neue Satzung zurück.
Die Gebührenerhöhung liegt damit erstmal auf Eis. Zu den Gründen hielt man sich bedeckt, bekannt wurde lediglich, dass ein Prüfbericht des Landesrechnungshofes (LRH) Ursache sein sollte.
Mittlerweile ist bekannt: Der LRH monierte die hohen Beiträge, die die Stadt bereits 2011 für die Abfallentsorgung veranschlagte und die nun wieder in der Vertragsverlängerung über die Abfallentsorgung mit der Halleschen Wasser – und Stadtwirtschaft (HWS) sowie RAB GmbH auftauchen.
Erhöhter Wagniszuschlag
Sowohl der Wagniszuschlag als auch die Kommunalkapitalverzinsung liegen über den Empfehlungen des LRH. Der Wagniszuschlag wird erhoben, um etwa unvorhergesehene Verluste ausgleichen zu können. Zum Beispiel für den Fall, dass etliche Bürger ihre Gebühren nicht zahlen.
Der LRH schreibt den angemessenen Wagniszuschlag auf 3,75 Prozent der Selbstkostenfestpreise fest. Selbstkostenfestpreise sind Vorkalkulationen über die Kosten, die ein Unternehmen für eine Leistung aufwenden muss. In einer Beschlussvorlage über den Abfallentsorgungsvertrag von 2011 stehen vier Prozent Wagniszuschlag.
Bürger fechten Abrechnungen an
Diese Änderung wurde damals so vom Rat beschlossen und ist noch Teil des zu verlängernden Vertrages. Im Gegensatz zu 2011 befindet der LRH, der in diesem Jahr erneut prüfte, sogar nur einen Wagniszuschlag von drei Prozent für ausreichend. Die Prüfanstalt stellte heraus, dass Schwankungen und eventuelle Einbußen mit Mehreinnahmen in anderen Monaten zu deckeln sind.
Selbst wenn die Anzahl der Bürger stiege, die ihre Gebühr nicht zahlten, seien laut Bericht nur geringe Einbußen zu erwarten, zumal die Satzung nur zwei Jahre lang gilt. Bei steigenden Kosten für die Abfallwirtschaft könnte die Gebühr zeitnah wieder angepasst werden.
Auch die Kommunalkapitalverzinsung ist laut LRH im Vertrag zu hoch angesetzt. Darin sind sechs Prozent festgelegt. Die Prüfbehörde hält maximal 3,16 Prozent für angemessen. Der Wert ergibt sich aus dem durchschnittlichen Zinssatz für kommunale Investitionskredite. Die Kritik, so die Stadt nach dem Aufschub, würde geprüft, die nächsten Schritte mit dem Stadtrat beraten. Bereits 2010 und 2011 hatten Bürger ihre Abrechnungen angefochten.
Voraussichtlich 21,24 Euro statt 18 Euro
Im Zuge dessen schaltete sich das Oberverwaltungsgericht Magdeburg ein und tadelte das Abrechnungssystem. Nach dem ist der Aufwand für die Entsorgung geringer, je größer die Mülltonnen sind. Wer mehr wegwirft, zahlt demnach weniger. So soll es auch 2017 beim Restmüll bleiben. Und das, obwohl das Oberverwaltungsgericht die Regelung längst für nichtig erklärte.
2014 wurde allerdings die Kommunalgesetzgebung geändert und diese Berechnung wieder möglich. Ab 2017 soll die Grundgebühr pro Kopf und Jahr von 26,40 Euro auf 28,68 steigen, inklusive Biotonne. Einmal im Monat eine kleine Tonne Restmüll entsorgen lassen, kostet die Hallenser ab kommendem Jahr voraussichtlich 21,24 Euro statt 18 Euro. Wer die schwarze Tonne alle zwei Wochen raus stellt, muss statt 36 Euro demnächst 42,48 Euro jährlich zahlen.
Ziel ist es laut Stadt, die Vorlage zur Abfallgebührensatzung im Dezember wieder einzubringen. (mz)