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Mordfall in Halle-Trotha Mordfall in Trotha: Hat 33-Jähriger "Kostja" in Halle (Saale) getötet?

Von Alexander Schultz 05.05.2017, 04:00
Konstantin M. wurde in seiner Wohnung in Halle Trotha getötet.
Konstantin M. wurde in seiner Wohnung in Halle Trotha getötet. Polizei

Halle (Saale) - Im Mordfall Konstantin M. hat die Staatsanwaltschaft Halle Anklage gegen einen 33-jährigen Mann erhoben. Wie Oberstaatsanwalt Klaus Wiechmann am Donnerstag gegenüber der MZ mitteilte, lautet die Anklage Totschlag.

Konstantin M. war am 3. Februar von Verwandten leblos in seiner Wohnung in Halle Trotha gefunden worden. Wie die Obduktion ergab, wurde der 42-Jährige erstochen. „Kostja“ lebte allein in seiner Wohnung in dem Mehrfamilienhaus in der Saturnstraße, hatte aber nahezu täglich Kontakt zu seiner Familie. Der Getötete, der deutscher Staatsbürger war, stammte ursprünglich aus Kasachstan.

Mordfall in Halle-Trotha: 33-Jähriger in Untersuchungshaft

Nachdem zunächst die Verwandten und Nachbarn befragt wurden, durchforsten die Beamten das Umfeld des Opfers. Die Polizei hatte eine Sonderkommission gegründet. Die sechsköpfige Ermittlergruppe konzentrierte sich auf den Alltag von Kostja, versuchte seine Gewohnheiten nachzuvollziehen, Freunde des Opfers zu finden.

Knapp zwei Wochen nach der Tat wurde Haftbefehl gegen einen 33-jährigen Verdächtigen erlassen und der Mann in seiner Wohnung festgenommen. Seit Mitte Februar sitzt der Mann ukrainischer Staatsbürgerschaft, der seit rund zehn Jahren mit Aufenthaltsgenehmigung in Halle lebt, in der JVA Roter Ochse in Untersuchungshaft.

Mordfall in Halle-Trotha: Prozess startet bis zum Sommer

Welche Spur zur Ergreifung des Verdächtigen führte, wollte die Staatsanwaltschaft bislang nicht preisgeben. Auch nicht, in welchem Verhältnis die beiden Männer zueinander standen. Der tatverdächtige Mann sei aber vorbestraft.

Wann es zum Prozess kommen wird ist noch unbekannt. „Ich rechne damit, dass es zeitnah zu einem gerichtlichen Verfahren gegen den Mann kommt“, so der Oberstaatsanwalt. Laut Strafprozessordnung müsse dies spätestens sechs Monate nach der Festnahme, also bis Mitte August, passieren. (mz)