Landgericht Halle Landgericht Halle: Für elf Jahre hinter Schloss und Riegel

Halle (Saale) - Richter Martin Ringel machte es sehr deutlich: „Mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit müssen Sie die Haftstrafe bis zum Ende absitzen.“ Auf elf Jahre Haft lautet das Urteil der 3. Strafkammer gegen einen 28-Jährigen, der im Juli 2014 eine junge Autofahrerin entführt, mit einem Messer bedroht, mehrfach vergewaltigt und beraubt hat. Das jedoch nur 13 Tage nach seiner letzten Haftentlassung. Mehrere Jahre hatte er wegen Vergewaltigung, versuchter Vergewaltigung und weiterer Delikte eingesessen. „Das macht Ihre besondere Gefährlichkeit aus“, so Ringel. Eine vorzeitige Haftentlassung ist unter diesen Voraussetzungen mehr als schwierig.
Lange Haftstrafen sind nach Sexualstraftaten keine Seltenheit: Der Doppelmörder von Sennewitz, Bernd Büch, der sich auch wegen Geiselnahme und Vergewaltigung verantworten musste, wurde 1999 vom Landgericht zu lebenslanger Haft mit Sicherungsverwahrung verurteilt.
2010 lautete das Strafmaß für einen 27-Jährigen auf sechs Jahre wegen zweifacher Vergewaltigung einer 16-Jährigen. 2007 ordnete das Landgericht die Unterbringung eines 39-jährigen Hallensers in die Psychiatrie an - neben sieben Jahren Haft. Der Mann hatte zwei Frauen auf offener Straße vergewaltigt. (mz)
Angeklagter gesteht Tat
Staatsanwältin Dörte Dreier hatte in ihrem Plädoyer sogar zwölf Jahre Haft für den Wiederholungstäter beantragt: „So eine Tat kennt man aus schlechten Krimis und Gott sei Dank selten in der Realität.“ Die hohe geforderte Strafe begründete sie damit, dass der Täter bei der 24-Jährigen eine intakte Welt zerstört hat: „Danach war für das Opfer nichts mehr wie vorher.“
Die Frau hatte in ihrer Zeugenvernehmung gesagt, dass sie nicht wusste, ob sie die Tat überhaupt überleben wird. Mit einem Messer bewaffnet war der alkoholisierte Angeklagte in ihr Auto gestiegen, als sie an einer roten Ampel an der Ludwig-Wucherer-Straße anhalten musste. Er bedrohte sie mit dem Messer und zwang sie, auf die Autobahn in Richtung Dessau zu fahren. An einem abgelegenen Weg in der Nähe von Dessau vergewaltigte er sie mehrfach. Danach musste sie den Täter zurück nach Halle fahren und wurde zum Schluss noch beraubt. Das Gericht sprach ihr 10 000 Euro Schmerzensgeld zu.
Zwar hatte der Angeklagte die Tat in der Verhandlung gestanden. Dass er überführt werden würde, war ihm ohnehin klar gewesen: „Ich wusste, dass es rauskommt, schon wegen der DNA-Spuren“, hatte er in der Verhandlung gesagt. Aus diesem Grund hatte Nebenklage-Anwältin Almut Reuter in ihrem Plädoyer sogar 14 Jahre Haft beantragt - das Geständnis könne die Strafe nicht sehr mildern. Acht Jahre Haft sah dagegen Verteidiger Johann-Otto Sattler als ausreichend an. Er verwies auf die schwere Kindheit seines Mandanten, die von Gewalt und Alkohol geprägt war.
Teil der Haftstrafe in Entziehungsanstalt
Einen Teil der Haftstrafe wird der 28-Jährige in einer Entziehungsanstalt verbringen, um dort sein Alkoholproblem zu bewältigen. Ob das jedoch sein Hauptproblem ist, daran hatte auch das Gericht seine Zweifel. Ein Gutachter hatte dem Angeklagten bescheinigt, dass weitere Straftaten zu befürchten sind. Trotzdem kann keine Sicherungsverwahrung über den mehrfachen Sexualstraftäter verhängt werden. Das, so Richter Ringel, liegt daran, dass der 28-jährige mit einer positiven Prognose vorzeitig auf Bewährung aus der Haft entlassen worden ist. Damit liegen die rechtlichen Voraussetzungen für eine Sicherungsverwahrung nicht vor. (mz)