Kneipen fürchten um ihre Existenz
Halle/MZ. - Als "unverschämte Bevormundung der Bürger" und als Verletzung des Gleichheitsprinzips bezeichnet Uwe Albertz, Inhaber der Kneipe "Exil" in der halleschen Burgstraße das neue Gesetz, das vorschreibt, künftig getrennte Räume für Raucher und Nichtraucher in Gaststätten einzurichten. "Das benachteiligt die Kleinen in unzulässiger Weise", sagt er. Wer wie er nicht die Möglichkeit habe, zwei Räume zu schaffen, der bleibe auf der Strecke.
"Ich habe nur den einen Raum, 95 Prozent meiner Gäste sind Raucher, die würden woanders hingehen, wenn ich nur noch Nichtraucher bewirten könnte. Aber ich warte erstmal ab. Vielleicht hat die Verfassungsbeschwerde, die der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband eingereicht hat, ja doch noch Erfolg", sagt er.
Auch Robert Kern, Inhaber des "Evergreen" in der Ludwig-Wucherer-Straße, meint, das Gesetz führe zu einer Wettbewerbsverzerrung. "Es wäre besser gewesen, ein generelles Rauchverbot auszusprechen", sagt er. Jeder müsse nun versuchen, irgendwie klar zu kommen, zu investieren, umzubauen oder einfach nur zu hoffen, dass die Gäste treu bleiben.
Im "Sargdeckel" in der Adam-Kuckhoff-Straße wird künftig der Hauptschankraum den Rauchern vorbehalten sein, denn das lässt das Gesetz ausdrücklich zu. Wirt Thomas Lies wird wie viele seiner Kollegen einen kleineren Nichtraucherraum einrichten, meint aber, es könne nicht Sinn und Zweck sein, Leute in existenzielle Schwierigkeiten zu bringen. Ein generelles Ja oder Nein fände er besser. Auch im "Kaffeeschuppen" in der Kleinen Ulrichstraße werden Nichtrauchern kleine Räume zur Verfügung stehen. "Raucher bekommen den meisten Platz, sind unsere treuesten Gäste, außerdem haben wir viel in Abluftanlagen investiert", sagt Geschäftsführerin Angela Naumann, die zufrieden ist, wenn das Gesetz es zulässt, die Schankräume den Rauchern zuzubilligen.
Verbandschef Czok kann zwar in seiner Gaststätte in Kleinkugel auch zwei Räume anbieten, sieht aber dennoch wie offenbar die meisten seiner Kollegen keinen Sinn in dem Gesetz. "Es müsste gleiche Bedingungen für alle geben", ist auch seine Meinung.
Strafen müssen Wirte, die die neuen Bestimmungen nicht sofort Anfang Januar umsetzen können oder wollen, vorerst nicht befürchten. "Ordnungsamtsmitarbeiter werden es zumindest in den ersten Wochen bei Ermahnungen belassen", sagt Klaus Pankow vom Presseamt der Stadt. "Zudem liegen noch gar keine Durchführungsbestimmungen vor."