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  7. Katzenhaus Halle: Mietvertrag gekündigt, Abriss des Gebäudes geplant

Katzenhaus Halle muss umziehen EVH klärt auf: Darum muss der Katzenschutzverein Halle sein Haus in Halle-Neustadt räumen

Nach 36 Jahren steht das Katzenhaus in Halle vor dem Aus. Die EVH hat den Mietvertrag gekündigt und plant einen Abriss des Gebäudes in Halle-Neustadt. Der Katzenschutzverein kämpft um eine Lösung für die aktuell 38 Katzen.

Von Silvia Zöller Aktualisiert: 26.07.2024, 11:12
 38 Miezen aus dem Katzenhaus brauchen ein neues Zuhause.
38 Miezen aus dem Katzenhaus brauchen ein neues Zuhause. (Foto: Schellhorn)

Halle/MZ. - Der Katzenschutzverein Halle hat für sein Katzenhaus in der Neustädter Ernst-Barlach-Straße die Kündigung für Ende 2026 erhalten. Das bringt den Verein in Schwierigkeiten, weil er viel Geld in den Ausbau investiert hat und keine Mittel, um ein mögliches Ausweichobjekt nochmals nach den Anforderungen umzubauen.

Die Energieversorgung Halle (EVH) ist der Eigentümer der Immobilie und erklärt nun, dass das Haus aufgeben wird und ein Rückbau - sprich: Abriss - im Raum stehe.

EVH braucht das Gebäude nicht mehr - Abriss geplant

„Das Objekt Ernst-Barlach-Ring 39 unterhalten wir, weil sich neben den vermieteten Räumen auch technische Anlagen unseres Unternehmens in dem Gebäude befinden“, so Stadtwerke-Sprecherin Iris Rudolph. Bislang seien die Räume zu besonders günstigen Konditionen – unter anderem – an den Katzenschutzverein vermietet worden.

„Da wir das Gebäude zukünftig nicht mehr für unsere technischen Anlagen benötigen werden, sind wir gezwungen, auch die weitere Nutzung zu beenden“, so Rudolph. Denn es seien „erhebliche Aufwendungen“ nötig, um eine zukünftige Vermietung zu ermöglichen.

Sanierung lohnt sich nicht - Gebäude soll abgerissen werden

„Dies betrifft auch den energetischen Zustand, in dem sich das Gebäude aktuell befindet. Eine Sanierung des Gebäudes und die Durchführung der zukünftig erforderlichen technischen Instandhaltung stehen in keinem Verhältnis zu der vorhandenen Bausubstanz und einer angemessenen Miete“, erläutert die Pressesprecherin.

Trotzdem sei es der EVH nich leicht gefallen, die Mietverträge zu kündigen. Jedoch sehe sich die EVH als Vermieter gegenüber den Mietern in der Verantwortung für die Überlassung ordentlicher Räume.

Gebäude in Halle-Neustadt ist hinüber - nicht für Vermietung geeignet

Eine endgültige Entscheidung, ob und wann ein Rückbau des Gebäudes erfolgen soll, sei bislang nicht getroffen, betont Iris Rudolph. „Für eine Vermietung ist das Gebäude jedoch aufgrund der geschilderten Umstände nicht mehr geeignet.“