Insolvente Kita in Halle Insolvente Kita in Halle: Volkssolidarität will SKV übernehmen

Halle (Saale) - Die Verunsicherung in den letzten Wochen bei Tausenden Eltern und den 250 Angestellten war und ist sehr groß: Wie geht es weiter mit dem pleite gegangenen Kita-Träger SKV - dem größten privaten Betreiber von Kindertagesstätten in ganz Halle? In wenigen Tagen fällt nun die Entscheidung, was aus SKV wird.
Das Unternehmen will noch im Januar einen neuen Insolvenzplan vorlegen. Im Stadtrat erhofft sich SKV Zustimmung für diesen Plan und danach - viel wichtiger - auch in der Gläubiger-Versammlung. Denn SKV schuldet nicht nur der Stadt viel Geld, sondern beispielsweise auch der Agentur für Arbeit.
Wenn für den Insolvenz-Plan grünes Licht gegeben wird, kann SKV weitermachen - im Prinzip bleibt dann alles beim Alten. Allerdings gibt es auch zwei Übernahme-Angebote.
Das bessere von beiden kommt von der Volkssolidarität Saale-Kyffhäuser, die bereits in Halle und dem Saalekreis etliche Kindertagesstätten betreibt. Die Volkssolidarität hat ein millionenschweres Angebot auf den Tisch gelegt.
Volkssolidarität könnte Arbeitsplätze der Kita-Angestellten sichern
Vielleicht entscheiden sich auch Stadtrat und Gläubiger dafür - dann werden alle 14 Kindertageseinrichtungen einschließlich des Familienzentrums Schöpfkelle von dem neuen Träger verwaltet. Bei der SKV werden derzeit mehr als 1.900 Kinder betreut.
Im Fall einer Übernahme muss keiner der SKV-Mitarbeiter um seinen Job fürchten. Erstens sind ihre Arbeitsplätze sogar gesetzlich geschützt und zweitens ist der Arbeitsmarkt für Kita-Betreuer leer gefegt - auch ein neuer Betreiber ist auf die jetzigen Mitarbeiter angewiesen.
Nur einer der SKV-Angestellten müsste gehen - Geschäftsführer Bodo Meerheim. Der 56-Jährige ist auch Chef der Linken-Fraktion im Stadtrat und gilt in der Kommunalpolitik als besonders einflussreicher Mann. Seine Rolle vor allem nach der Insolvenz war auch im Stadtrat umstritten, es gab sogar Rücktrittsforderungen gegen Meerheim, der den wichtigsten Stadtrats-Ausschuss, den Finanzausschuss, leitet.
SKV nutzt bei der Insolvenz ein besonderes Instrument: das sogenannte Schutzschirmverfahren. Dabei bleibt die alte Geschäftsführung weiterhin ganz normal im Amt, bekommt aber einen Sachwalter zur Seite gestellt. Im Fall von SKV ist das der hallesche Rechtsanwalt und Insolvenzverwalter Lukas Flöther. Offiziell heißt die Form Insolvenz in Eigenverantwortung. Das gleiche Verfahren nutzt derzeit auch der angeschlagene Fahrradhersteller Mifa aus Sangerhausen.
Qualität der Kinderbetreuung steht auf der Kippe
Grund für das Insolvenzverfahren des Kita-Trägers SKV sind Rückforderungen der Stadt Halle in Höhe von mehr als 1,2 Millionen Euro. Sie stammen aus den Jahren 2006 bis 2011. SKV soll der Stadt Ausgaben in Rechnung gestellt haben, die nicht erstattungsfähig sind.
Dazu gehören Abschreibungen und Investitionen. Ein Gericht hatte entsprechend geurteilt. Allerdings ist SKV nicht der einzige Kita-Träger, der mit hohen Rückforderungen der Stadt konfrontiert ist. Unter anderem sind die Arbeiterwohlfahrt und das Kinder- und Jugendhaus betroffen. Bei diesen Trägern wartet man nun ab, wie sich die Zukunft für SKV gestaltet.
Im Stadtrat im vergangenen Jahr war ein früherer Insolvenzplan durchgefallen, den Stadträten waren die Rückzahlungen von SKV zu gering. „Wir werden deshalb ein verbessertes Angebot vorlegen. Wir haben vor allem die Rückzahlungsmodalitäten angepasst. Wir sind bereit, im Falle einer Zustimmung das zur Verfügung stehende Geld sofort auszuzahlen“, so Rechtsanwalt Stefan Ettelt, der die SKV durch den Insolvenzprozess begleitet.
Der Stadtrat müsse aber nicht nur über reine Zahlen abstimmen - sondern auch über die Qualität des Kita-Angebots. „Es geht um die Frage, ob ein anerkannter und erfolgreicher Träger mit seinem bewährten Konzept weitermachen kann.“
Dennoch sei SKV bereit, soviel zurückzuzahlen, wie möglich, so Ettelt. Allerdings müsse auch noch Geld zurückgehalten werden, um das laufende Insolvenzverfahren zu bezahlen. Die Kosten dafür liegen im deutlich sechsstelligen Bereich.
Keine Veränderungen im Kita-Konzept
Ob seine Argumentation auch bei Stadträten und Gläubigern zündet, ist noch offen. Denn im Falle einer Übernahme durch die Volkssolidarität zum Beispiel gilt laut Stadtverwaltung: „Nach Aussagen der Bewerber gibt es aufgrund der Beibehaltung des pädagogischen Konzepts für die in den Einrichtungen betreuten Kinder und deren Eltern keine Veränderungen. Auch der Anspruch auf einen Kinderbetreuungsplatz wird vollumfänglich weiter erfüllt“, so Stadtsprecher Drago Bock auf Anfrage der MZ.
Die Zeit drängt, denn bereits Anfang Februar wollen die Gläubiger zusammenkommen. Bis dahin wäre eine Stadtratsentscheidung sinnvoll - denn die Kommunalpolitiker entscheiden, wie sich die Stadtverwaltung in der Gläubigerversammlung verhalten soll.
Ob der Stadtrat extra zu einer Sondersitzung zusammenkommen muss, oder aber der reguläre Sitzungstermin ausreicht, steht noch nicht fest.
(mz)