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Heftiger Bürgermeister-Streit

Von Diana Dünschel 08.06.2005, 14:28

Teutschenthal/MZ. - Zwischen Teutschenthal und der Kommunalaufsicht des Saalkreises gibt es seiner einiger Zeit heftigen Streit. Dabei geht es um die Frage, ob sich die Großgemeinde mit 9 600 Einwohnern einen hauptamtlichen Bürgermeister geben darf.

Hauptsatzung geändert

Mehrere Monate lang feilten die Teutschenthaler Gemeinderäte an einer neuen Hauptsatzung. Sie wurde notwendig, weil zum 1. Januar Zscherben und Holleben als neue Ortsteile hinzukamen, die bisherige Satzung aber kein Ortschaftsrecht enthielt. Wichtigster Punkt aus Sicht der Teutschenthaler dabei war die Wahl eines hauptamtlichen Bürgermeisters und die Umwandlung in eine Trägergemeinde in der Verwaltungsgemeinschaft (VG) "Würde / Salza" spätestens bis Ende 2006. "Genau dieser Paragraph wurde nun von der Kommunalaufsicht für uns alle überraschend nicht genehmigt. Und das, obwohl Vertreter der Behörde während der Diskussion im Rat dabei waren, dazu nichts sagten und auf ihren Wunsch hin bereits mehrere andere Dinge geändert worden sind", empörte sich der Teutschenthaler Bürgermeister André Herzog (parteilos). Dagegen, so die einhellige Meinung der Räte, werde Widerspruch eingelegt. Herzog: "Notfalls gehen wir vor Gericht. Auch in der Gemeindeordnung ist festgelegt, dass für die Verfassung der Gemeinde wesentliche Fragen in der Hauptsatzung festgeschrieben werden können."

In einer Kommune mit so vielen Einwohnern komme ein ehrenamtlicher Bürgermeister an seine Leistungsgrenze. "Wir wissen, dass der Schritt zum Hauptamt gut überlegt und vorbereitet sein muss. Aber das ist unser erklärter Wille." Die Ablehnung sei auch deshalb unverständlich, weil der Kreis selbst diesen Weg vorgeschlagen habe und weil die von der Kommunalaufsicht genehmigten Gebietsänderungsverträge zwischen Teutschenthal, Zscherben und Holleben dieselbe Aussage enthielten.

Vertrag unwirksam

Das sieht der Kreis anders. Auf MZ-Anfrage hieß es, dass die Kommunalaufsicht im Vertrag zwischen Teutschenthal und Zscherben die Vereinbarung zum hauptamtlichen Bürgermeister nicht genehmigte, so dass sie nicht wirksam wurde. Im Vertrag zwischen Teutschenthal und Holleben sei eine solche Regelung nicht enthalten.

Im Übrigen hätten die Mitgliedsgemeinden der VG - also auch Teutschenthal - in der Gemeinschaftsvereinbarung den Beschluss gefasst, das Modell des gemeinsamen Verwaltungsamtes beizubehalten und damit akzeptiert, von einem ehrenamtlichen Bürgermeister geführt zu werden.