Hat Rechtsanwalt das Finanzamt betrogen?
Halle/MZ. - Zu den Vorwürfen wollte sich R. am Donnerstag zunächst nicht äußern. Über seinen Vertiger Christoph Schaar ließ er erklären, dass man erst einmal das Ergebnis eines Rechtsgespräches mit Richter und Staatsanwalt zur Verständigung über den Prozessverlauf abwarten wolle. Um die Prozedur zu verkürzen, wurde beschlossen, den Prozess, bei dem am Freitag der erste Zeuge gehört werden soll, im so genannten Selbstleseverfahren zu führen. Das heißt, dass alle Prozessbeteiligten die für die Urteilsfindung wichtigen Dokumente im Eigenstudium in Augenschein nehmen, ohne dass sie vom Gericht verlesen werden. Dazu zählen Unterlagen wie Quittungen, Verträge und die Einkommens- und Umsatzsteuererklärungen der Jahre 1999 und 2000.
Denn genau für diese Zeiträume soll Heinz-Peter R. falsche Angaben gemacht haben, so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft. So soll er für das Jahr 2000 ein Einkommen von 176 087 Mark angegeben haben. Tatsächlich, so die Anklage, soll er in diesem Zeitraum aber 1 131 367 Mark steuerpflichtig verdient haben. Ähnlich gravierend unterschiedlich seien auch die Angaben von R. in seiner Umsatzsteuererklärung gewesen.
Selbst verteidigen wollte sich R. im Prozess nicht. "Ich habe meine Zulassung Ende August 2006 zurückgegeben, bin seitdem Rentner", sagte er. Im Prozess soll auch sein Steuerberater als Zeuge gehört werden. Doch dazu war es am Donnerstag zunächst nötig, ihn von seiner Schweigepflicht zu entbinden.