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Wenn Unterkünfte fehlen: Halle rät von privaten Abholfahrten ukrainischer Flüchtlinge ab

Stadt bereitet weitere Turnhallen als Notunterkünfte vor. Bislang noch keine Zuweisungen von ukranischen Flüchtlingen durch das Land.

Von Dirk Skrzypczak Aktualisiert: 01.03.2022, 17:45
In einer Schulturnhalle in der Frohen Zukunft haben Helfer des DRK bereits eine Notunterkunft für bis zu 100 Personen eingerichtet.
In einer Schulturnhalle in der Frohen Zukunft haben Helfer des DRK bereits eine Notunterkunft für bis zu 100 Personen eingerichtet. Foto: Marvin Matzulla

Halle (Saale)/MZ - Die Stadt Halle hat am Dienstag ihren Appell an Privatpersonen und andere Initiativen erneuert, von selbst organisierten Abholfahrten für ukrainische Kriegsflüchtlinge abzusehen. Das gelte dann, wenn die Unterbringung in der Stadt für diese Menschen nicht gesichert sei. Gleichzeitig würdigt und dankt die Stadt den Hallensern für die Welle der Hilfsbereitschaft.

Für die staatliche Koordinierung ankommender Flüchtlinge ist das Land Sachsen-Anhalt zuständig. Bislang werden die Flüchtlinge aus der Ukraine in der Zentralen Erstaufnahme in Halberstadt betreut. Dort dient unter anderem das Hotel „Ambiente“ als Unterkunft. So soll den Städten und Landkreisen die nötige Zeit verschafft werden, eigene Unterbringungskapazitäten zu schaffen.

Halle stellt sich darauf ein, in den nächsten Wochen und Monaten Flüchtlinge in vierstelliger Zahl aus der Ukraine aufzunehmen. 250 Wohnungen stellen die beiden städtischen Unternehmen HWG und GWG in einem ersten Schritt für bis zu 800 Personen zur Verfügung. Die unmöblierten Wohnungen sollen so schnell wie möglich ausgestattet werden - auch mit technischen Geräten. Zudem verhandelt Halle mit dem Eigentümer des ehemaligen Maritim-Hotels und der Jugendherberge, um auch dort Kapazitäten für Flüchtlinge zu schaffen. Parallel sollen weitere Turnhallen als Notunterkünfte vorbereitet werden. In der Turnhalle der Grundschule Frohe Zukunft wurden bereits Feldbetten für bis zu 100 Menschen aufgestellt.

Die Stadt bereite zudem Strukturen und Räumlichkeiten vor, um rechtliche Fragen wie die Aufenthaltstitel der Flüchtlinge aber auch Versorgungsfragen zu klären. So ist offen, ob für die Kinder der Kriegsflüchtlinge die Schulpflicht gilt.