Halle Halle: Lebenslang für Mord an Ehefrau
Halle (Saale)/MZ. - Das letzte Wort vor dem Urteil hatte am Mittwoch der Angeklagte. "Ich habe ein Urteil für mich gefunden: lebenslang", sagte Wolfgang S. Und genauso kam es: Der 56-jährige muss lebenslänglich ins Gefängnis, weil er seine Ehefrau brutal ermordet hat. Bei guter Führung kann er in 15 Jahren wieder auf freiem Fuß sein.
Am 10. März dieses Jahres hatte der Hallenser die Frau getötet, mit der er 32 Jahre lang verheiratet war und mit der er drei Kinder hatte. S. schlug die 52-Jährige mit einer schweren Bratpfanne nieder, deren Stiel dabei abbrach. Der eher schmächtige Mann würgte die am Boden Liegende, als sie um Hilfe rief. Er schlug mit einer Keramik-Blumensäule zu, die dabei zerbrach. Er ging zum Couchtisch hinüber, kippte behutsam die Süßigkeiten aus einer Glasschale und schlug damit erneut zu. Und während an der Wohnungstür bereits Nachbarn klingelten, holte er aus der Küche ein Messer und stach zu-die 19 Zentimeter lange Klinge steckte bis zum Schaft im Rücken des Opfers, das verblutete.
Dies alles hatte Wolfgang S. während des Prozesses offen geschildert. Er gab auch freimütig zu, bereits in der Nacht die Tötung erwogen zu haben. Auslöser sei gewesen, dass er am Vortag ein Räumungsurteil im Briefkasten gefunden habe - wegen 1 800 Euro Mietschulden. Wie schon so oft. 1986 hatte die Frau das erste Mal die Miete nicht bezahlt. Trotz zuletzt rund 10 000 Euro Schulden fuhr die Familie jedes Jahr in den Auslandsurlaub. S. sah in seiner Frau die Alleinschuldige.
Letzteres beurteilte das Gericht aber anders. "Sie wussten immer Bescheid, haben aber mit Gleichgültigkeit reagiert", warf ihm Richter Jan Stengel am Mittwoch in seiner Urteilsbegründung vor. Am Tag vor dem Mord - den Räumungsbefehl vor Augen - hatte sich S. aber noch einmal 1 000 Euro geborgt, um die Miete zu zahlen. "Das hätte gereicht, die Räumung zunächst zu verhindern", so Stengel. "Da packt man seine Tasche, aber bringt keinen Menschen um."
Das Gericht teilte die Argumentation von Oberstaatsanwalt Klaus Wiechmann, wonach der Tatbestand der Heimtücke erfüllt sei. Dafür muss das Opfer beim ersten Angriff wehr- und arglos gewesen sein. "Ihre Frau hat mit dem Rücken zu Ihnen im Sessel gesessen. Sie konnte nicht davon ausgehen, dass sie angegriffen wird." Denn in all den Jahren zuvor hatte S. die Beleidigungen und Beschimpfungen seiner Frau "geschluckt". Körperliche Gewalt habe es in der Familie nicht gegeben.
Die Verteidigerin hatte vergeblich auf Totschlag und eine Freiheitsstrafe von maximal zehn Jahren plädiert. Zum Zeitpunkt der Attacke mit der Bratpanne habe S. spontan gehandelt, argumentierte sie. Doch auch der psychiatrische Gutachter hatte eine Impuls- oder Affekthandlung ausgeschlossen.