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Halle Halle: Am Monatsende ist Schluss

Von MARTINA SPRINGER 17.08.2010, 19:20
Bernd Wiegand ist Ordnungsdezernent in Halle. (FOTO: ARCHIV/ANDREAS LÖFFLER)
Bernd Wiegand ist Ordnungsdezernent in Halle. (FOTO: ARCHIV/ANDREAS LÖFFLER) CARDO

HALLE/MZ. - Ein Urteil ist gesprochen, doch die Auseinandersetzung wird weitergehen: Am Dienstag wies das Arbeitsgericht den Antrag von Sabine Ernst, persönliche Referentin des Ordnungsdezernenten Bernd Wiegand, auf eine einstweilige Verfügung und damit Fortsetzung ihres Arbeitsverhältnisses über den 31. August hinaus zurück. Ernst wollte vom Gericht per Eilantrag feststellen lassen, dass ihr Arbeitsvertrag unbefristet ist. Die Stadt hingegen pocht darauf, dass es sich um eine befristete Anstellung handelt - als Vertretung von Wiegands Referentin Ulrike Rohne-Rehagel während deren Mutterschafts- und Erziehungsurlaub, der am 31. August endet.

Hintergrund der ganzen Aktion ist das seit langem zerrüttete Verhältnis zwischen Oberbürgermeisterin Dagmar Szabados (SPD) und dem Ordnungsdezernenten. Die Anstellung Ernsts im August 2009, die Wiegand durchsetzte, hatte die massiven Differenzen einmal mehr offen zutage treten lassen.

Ernst hatte am Dienstag geltend gemacht, mündliche Zusagen für eine dauerhafte Anstellung erhalten zu haben. Unter dieser Voraussetzung habe sie am 10. August 2009 ihre Tätigkeit begonnen und am 12. August den Arbeitsvertrag, in dem die Befristung formuliert ist, unterschrieben. Nach Auffassung des Gerichts hingegen war beiden Seiten klar, dass ein Arbeitsvertrag nur in schriftlicher Form gültig ist. Für eine Weiterbeschäftigung von Ernst über den 31. August hinaus sieht das Gericht deshalb keine rechtliche Grundlage.

Während der Verhandlung hatte Ernsts Anwalt einen Vergleich vorgeschlagen: Seine Mandantin sollte bis zum Ende von Wiegands Amtsperiode im April 2015 weiter als dessen persönliche Referentin arbeiten, Rohne-Rehagel dagegen eine Stelle im Wirtschaftsdezernat bekommen. Diesen Vergleich lehnte die Prozessbevollmächtigte der Stadt ab.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, beide Seiten haben die Möglichkeit, in Berufung zu gehen. Doch auch unabhängig davon bedeutet es nur eine Zwischenlösung. Denn das Arbeitsgericht hatte am Dienstag lediglich über den Antrag auf einstweilige Verfügung zu befinden. In der Hauptsache wird in einer Hauptverhandlung am 18. November entschieden. Der Stadt wird dann die Möglichkeit gegeben, auf Ernsts Klage inhaltlich einzugehen und ihre Meinung zur Wirksamkeit der Befristung darzulegen. Das Gericht ordnete für diese Verhandlung das persönliche Erscheinen von OB Szabados und Sabine Ernst an.

Begonnen hatte der Tag am Arbeitsgericht mit einer ungewöhnlichen Einlassung: Eine der beiden ehrenamtlichen Richterinnen hatte sich mit der Begründung, sie sei zwar nicht in den Fall involviert, arbeite aber im Personalamt der Stadt, für befangen erklärt. Sie wurde durch einen anderen ehrenamtlichen Richter ersetzt.