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Gericht Gericht: Der Endlos-Fall Schimek

Halle/MERSEBURG/MZ - Braun gebrannt. Schicker anthrazitfarbener Anzug. Roland Schimek scheint äußerlich völlig ruhig, als er am Dienstag zur Verhandlung vor dem Arbeitsgericht Halle erscheint. Doch seine Hände und Füße sprechen eine andere Sprache. Er ist angespannt und sich seiner Sache vielleicht gar nicht so ...

Von UNDINE FREYBERG 01.05.2013, 19:38

Braun gebrannt. Schicker anthrazitfarbener Anzug. Roland Schimek scheint äußerlich völlig ruhig, als er am Dienstag zur Verhandlung vor dem Arbeitsgericht Halle erscheint. Doch seine Hände und Füße sprechen eine andere Sprache. Er ist angespannt und sich seiner Sache vielleicht gar nicht so sicher.

Schimek hatte geklagt - gegen seinen früheren Arbeitgeber, den Landkreis Saalekreis. Der hatte ihm, dem damaligen Betriebsleiter des Eigenbetriebs für Arbeit, nämlich Anfang Dezember 2011 fristlos gekündigt. Wie Schimek findet zu Unrecht. Der Grund für die Kündigung: Schimek hatte nach Ansicht der Rechnungsprüfer als Betriebsleiter des Eigenbetriebes für Arbeit bei der Vermittlung von Langzeitarbeitslosen Provisionszahlungen in Höhe von mindestens 48 000 Euro genehmigt, die an Firmen gingen, an denen er selbst erheblich beteiligt war oder noch ist. Da Schimek sich ungerecht behandelt fühlt, forderte er in dem Verfahren entgangenen Lohn für sieben Monate in Höhe von 42 000 Euro.

Daraus wird zunächst nichts. Das Gericht folgte der Argumentation der Anwältinnen Beate Kallweit und Dana Michele, die den Saalekreis vertraten, und unter anderem argumentierten, dass es eine zu große private Verflechtung Roland Schimeks mit Firmen gab, die von ihm als Betriebsleiter Vermittlungsprovisionen genehmigt bekommen haben.

Hier ein Beispiel: Vermittlungsprovisionen wurden unter anderen an die Vermittlungsfirma AMR gezahlt. Die Roland Schimek Beteiligungsgesellschaft ist zu 40 Prozent Gesellschafterin, ebenso wie die MSG Management und Servicegesellschaft mbH, an der die Roland Schimek Beteiligungsgesellschaft 90,2 Prozent der Anteile hält. An die MSG wurden ebenfalls Vermittlungsprovisionen gezahlt - zu Unrecht, da die MSG nach Aussage der beiden Anwältinnen das Gewerbe der Arbeitsvermittlung nicht angezeigt hatte.

Und das war noch längst nicht alles. Wie im Verfahren zur Sprache kam, war nachweisbar in zwei Fällen die Provisionsvereinbarung zwischen einem Arbeitslosen und einer Schimek-Firma erst eine Woche später unterzeichnet worden als die Vermittlungsvereinbarung und der Arbeitsvertrag. Schimeks Anwalt argumentierte unter anderem, dass das Geld ja nicht an Schimek direkt gegangen sei, sondern an Firmen, in denen ja auch Kosten entstanden seien. Und es sei auch nicht so gewesen, dass Herr Schimek Einfluss darauf genommen hätte, an welche Firmen vermittelt wird. Die Langzeitarbeitslosen, die damals Anspruch auf einen Vermittlungsgutschein geltend gemacht hätten, hätten sich selbst einen Vermittler gesucht. „Sie sagen also, dass zum Beispiel Leute, die in Merseburg wohnen, auf die Gesellschaften kommen, die in Halle sitzen und nicht gerade verkehrsgünstig gelegen sind. Also ich weiß es nicht“, meldete Dana Michele, Fachanwältin für Sozialrecht, Zweifel an.

Mittlerweile hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales vom Landkreis Saalekreis, die durch Schimek zu Unrecht genehmigten 48 000 Euro zurückgefordert und auch erhalten. Der Saalekreis fordert dieses Geld nun von Schimek zurück.

Doch der Fall Schimek ist noch lange nicht zu Ende. Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Schimek wegen möglichen Betrugs und Untreue, und außerdem gibt es Forderungen gegenüber dem Förderverein des Landesmuseums Halle, dessen Vorsitzender Roland Schimek war und ist (siehe „Als Vereinschef ...“). Es geht hierbei zunächst um zwei Fälle, in denen Eingliederungshilfen für zwei Frauen in Höhe von jeweils 18 000 Euro gezahlt wurden. Die beiden Frauen sollten für den Förderverein arbeiten, wurden allerdings „maßnahmefremd“ eingesetzt - sie arbeiteten in der Schimek-Firma MSG im Büro und machten unter anderem die Abrechnungen für Vermittlungsprovisionen.

„Man wundert sich schon manchmal, was da für Gelder fließen“, meinte Richter Wolfgang Schiller.