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Geänderte Vorfahrt nach neuer Vorschrift

Von PETER GODAZGAR 16.12.2009, 20:19

HALLE/MZ. - Warum aber musste die Vorfahrt überhaupt geändert werden? Ria Steppan vom Presseamt der Stadt erklärt den Schildertausch mit einer gesetzlichen Vorschrift, genauer: mit der "46. Änderung der Straßenverkehrsordnung (StVO) in Verbindung mit der geänderten Verwaltungsvorschrift zur StVO", die diesen September in Kraft getreten ist.

Schilder-Kombination verboten

Diese Vorschrift besagt, dass bei der Vorfahrtregelung das "Interesse öffentlicher Verkehrsmittel" besonders berücksichtigt werden muss. Die neue Vorfahrtregelung folgt nun also den Schienen.

Zudem gab es bei der alten Regelung eine Eigenheit: Für die Autofahrer, die aus der ehemaligen Vorfahrtstraße Neuwerk kamen, gab es an einem einzigen Verkehrszeichenmast neben dem Verkehrszeichen "Vorfahrtstraße" auch die Kombination "Vorfahrt gewähren" und ein Straßenbahn-Piktogramm. Praktisch bedeutete dies: Autofahrer hatten normalerweise Vorfahrt - kam jedoch eine Straßenbahn, mussten sie dieser die Vorfahrt gewähren.

Diese beiden Vorfahrtregeln dürfen seit September nicht mehr nebeneinander beschildert werden. "Bestehen solche Regelungen, sind diese aufzuheben", erklärt Ria Steppan.

Ausnahme gilt nicht

Nur in Ausnahmefällen darf besagte Verkehrszeichen-Kombination weiterhin bestehen bleiben: "Insbesondere dort, wo Schienenbahnen einen kreisförmigen Verkehr kreuzen oder aber die Schienenbahn eine Wendeschleife oder ähnlich geführte Gleisanlagen befährt", erläutert Ria Steppan. Dies ist am Mühlweg nicht der Fall.

Die neu eingeführte abbiegende Hauptstraße vom Mühlweg in die Burgstraße (und umgekehrt) bevorrechtige nunmehr grundsätzlich die Straßenbahn.