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Diskriminierung im Alltag Diskriminierung im Alltag: Welchen Anfeindungen eine Muslima in Halle ausgesetzt ist

Von Silvia Zöller 14.07.2020, 09:00
Benachteiligung aufgrund ihres Kopftuches hat die Syrerin erfahren. Was man gegen Diskriminierung unternehmen kann, sagt Annett Zehnpfund.
Benachteiligung aufgrund ihres Kopftuches hat die Syrerin erfahren. Was man gegen Diskriminierung unternehmen kann, sagt Annett Zehnpfund. Zöller

Halle (Saale) - Mariam versteht die Welt nicht mehr: Die 27-Jährige war vor vier Jahren aus Syrien geflüchtet und hat viel über die Freiheit gehört, die es in Deutschland gibt. Doch nun ist die Mutter eines Sohnes oft traurig: „Ich werde auf der Straße beschimpft, weil ich ein Kopftuch trage“, sagt die Muslima. Und es sind nicht nur die bösen Blicke von Passanten, von denen sie berichtet, sondern von Benachteiligung. Bei einem Bewerbungsgespräch, so erzählt sie, wurde sie gefragt, ob sie das Kopftuch immer trage. „Der Chef müsse das wissen“, so der Personaler. Die Stelle hat Mariam nicht erhalten.

Muslima wendet sich an Antidiskriminierungsstelle in Halle

Für Annett Zehnpfund, die die Antidiskriminierungsstelle Sachsen-Anhalt leitet, ist das ein Fall von Benachteiligung: „Die Frage nach dem Kopftuch ist nicht in Ordnung.“ Doch Mariam möchte keine Probleme machen und verzichtet auf Interventionen der Antidiskriminierungsstelle. Aber: „Warum darf ich nicht die Freiheit genießen zu sagen, dass ich mein Kopftuch immer tragen will“, sagt die junge Frau.

Mariam ist nur einer von bereits 150 Fällen von Diskriminierung, mit denen sich die Stelle in etwas mehr als einem Jahr seit ihrer Eröffnung 2019 beschäftigt hat. Annett Zehnpfund und ein Kollege arbeiten in der Großen Steinstraße in Halle, eine weitere Kollegin in Magdeburg - sie sind zuständig für ganz Sachsen-Anhalt. Religion, Geschlecht, Weltanschauung, Behinderung, sexuelle Identität oder ethnische Herkunft sind die Ursachen für Diskriminierungen, mit denen Betroffene zu kämpfen haben.

Diskriminierung und Rassismus im Alltag

Einige besonders krasse Fälle aus ihren Beratungen schildert Annett Zehnpfund: Einer syrischen Familie wurde mit Verweis auf die Vereinssatzung verwehrt, einen Kleingarten zu pachten: „Die Satzung sah nur Pächter mit einer dauerhaften Aufenthaltserlaubnis vor.“ In einem anderen Fall hatte sich eine 55-jährige Frau auf eine Stellenausschreibung beworben.

Sie erhielt umgehend eine Absage - die Firma wolle sich verjüngen, hieß es knapp. „Wir hatten auch den Fall, dass ein Unternehmer Prämien an Mitarbeiter ausgezahlt hat, zwei Mitarbeiter nicht-deutscher Herkunft haben diese jedoch nicht erhalten.“

Konkrete Hilfe in der Antidiskriminierungsstelle 

Und auch Corona ist immer öfter ein Grund für Diskriminierung. So gebe es m häufiger Fälle, wo Menschen mit Atemwegserkrankungen oder Panikstörungen per Attest von der Maskenpflicht befreit sind. „Diese Menschen werden, selbst wenn sie ihr Attest vorzeigen, oft rüde aus Geschäften geworfen“, berichtet die Projektleiterin.

Doch die Betroffenen können in der Antidiskriminierungsstelle nicht nur ihr Herz ausschütten, sondern auch konkret Hilfe erhalten. Die Stelle schreibt die Person, Einrichtung oder Institution an, der Diskriminierung vorgeworfen wir. Auch eine Diskriminierungsbeschwerde sei möglich. Zwar gebe es keine Verpflichtung zu antworten, „aber bisher haben alle reagiert.“ In den meisten Fällen gebe es eine Entschuldigung, womit die meisten Betroffenen bereits zufrieden sind. „Uns geht es vor allem darum, ein Bewusstsein zu schaffen.

Kampf gegen Diskriminierung auch vor dem Gesetz

Viele sagen, dass sie gar nicht gewusst haben oder es nicht mitbekommen haben, dass sie durch ihr Handeln eine Person diskriminiert haben“, sagt Annett Zehnpfund. Wichtig sei ein Umdenken: Alle Menschen haben die gleiche Würde und die gleiche Bedeutung. Deswegen bietet die Stelle auch Gespräche, Schulungen und Weiterbildungen zum Thema an.

In einigen wenigen Fälle jedoch hat die Antidiskriminierungsstelle die Sache an einen Anwalt weitergeleitet, der dann Klage einreicht. Denn nach den Regelungen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz können Betroffene etwa auch Schadensersatz geltend machen. Die Antidiskriminierungsstelle ist Teil der Jugendwerkstatt Halle und wird aus EU-Mitteln finanziert. Die Beratung ist kostenlos und vertraulich. Eine Terminabsprache ist erforderlich.

››Kontakt: Tel.: 0345/22580203 oder per Mail [email protected] (mz)