Das alte Lichtstudio erhält neuen Glanz
HALLE/MZ. - Eigentlich ist Marten Pastor und legt in seinem normalen Beruf die Hände somit höchstens zum Gebet an - aber seine Evangeliumsgemeinde hat Anfang des Jahres das alte Lichtstudio am Schülershof gekauft, "und das entrümpelt sich ja nicht von selbst, da müssen wir alle Hand anlegen." In Kooperation mit anderen Kirchenverbänden will Marten das Gebäude mit der unverwechselbaren Architektur nun zu einem Café umbauen - "dazu muss aber zuerst der ganze Krempel hier raus."
Dazu begannen bereits am vergangenen Samstag rund 25 Freiwillige damit, das Lichtstudio von altem Mobiliar und nicht mehr benötigten Elektrogeräten zu befreien. "Wir werden das Gebäude komplett entkernen und auch Wände einreißen", so Merten. Die unverkennbare Fassade soll allerdings komplett erhalten bleiben.
Das neue Café - ein offizieller Name stehe noch nicht fest - soll etwa 80 Personen Platz bieten, sagt Toni Gerdemann, Jugendreferentin der Evangeliumsgemeinde. "Wir dürfen auch draußen Tische aufstellen", so Gerdemann.
Dass aus dem Lichthaus einmal ein Café wird, hätten seine Urväter wohl nicht gedacht: Seit 1972 untersuchten dort Wissenschaftler die Empfindung von Licht und konstruierten zum Beispiel die Stadtbeleuchtung von Halle-Neustadt. Aufgrund mangelnder Aufträge wurde das Lichtstudio im Jahr 2000 geschlossen. Seitdem stand es leer und war bestenfalls als kubische Litfaßsäule zu gebrauchen.
Seit dem Kauf diente das Lichtstudio nun schon zwei Mal als Kulisse für Filmaufnahmen. "Wir erhielten Geld dafür und die Filmteams haben die Plakate von dem Haus entfernt", sagt Marten. Denn: "Wir sind auf Gelder angewiesen, um den Kauf des Gebäudes zu finanzieren", so der Pastor. Spätestens im Herbst rechnet er mit der Eröffnung des Cafés.
Unterdessen plant die Hallesche Wohnungsgesellschaft (HWG) den Umbau der an den Schülershof angrenzenden Wohngebäude (die MZ berichtete). Es sei allerdings "nichts dagegen einzuwenden, dass das alte Lichtstudio nun wieder benutzt wird", so Joachim Effertz, Pressesprecher der HWG.