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Brandberge in Halle Brandberge in Halle: Acker steht unter Naturschutz

Von Nicolas Ottersbach 15.12.2015, 18:54
MZ-Leser Rolf Steinberg wundert sich, warum das Naturschutzgebiet gedrillt werden darf.
MZ-Leser Rolf Steinberg wundert sich, warum das Naturschutzgebiet gedrillt werden darf. Nicolas Ottersbach Lizenz

Halle (Saale) - Plötzlich war die Blumenwiese im Naturschutzgebiet Brandberge in Kröllwitz weg. „Es wurde gemäht und richtig gepflügt“, sagt Rolf Steinberg, der sich fragte, ob solch ein Ackerbau in einem Naturschutzgebiet überhaupt erlaubt sein kann und sich an die MZ-Redaktion wandte. Tatsächlich ist es das erste Mal seit vielen Jahren, dass die Fläche landwirtschaftlich genutzt wird. „Sie war eine Zeit lang stillgelegt und im Anschluss daran mit Blühstreifen eingesät. Deshalb ergab sich die Anmutung einer Wiese“, erklärt Kerstin Ruhl-Herpertz, Leiterin des Fachbereichs Umwelt bei der Stadt Halle.

Das etwa neun Hektar große Areal zwischen der Äußeren Lettiner Straße und dem Salamanderweg gehört der Stadt Halle, ist aber verpachtet. „Es wird seit über 25 Jahren als Ackerfläche genutzt“, sagt Ruhl-Herpertz. Was dort eingesät werde, obliege dem Pächter. So sind im Frühjahr Erbsen und als Nachfrucht im November Winterweizen gedrillt worden. „Ein regelmäßiger Umbruch ist notwendig um den Anforderungen der Landwirtschaftsförderung gerecht zu werden“, erklärt Ruhl-Herpetz.

Naturschutzgebiets-Verordnung

Das sei nach der Naturschutzgebiets-Verordnung auch zulässig. Denn der sogenannte Pflege- und Entwicklungsplan für das Naturschutzgebiet Brandberge, zu dem auch die umgangssprachliche „Blumenwiese“ gehört, sieht für die Fläche eine umfassende Ackerbewirtschaftung vor. Dafür gibt es allerdings spezielle Vorschriften: Es dürfen beispielsweise kein Mist, Dünger oder Gülle aufgebracht werden, auch Biozide sind verboten. Zudem ist untersagt, Erdsilos anzulegen oder den Wasserhaushalt des Gebiets zu verändern. „Bisher sind keine Verstöße gegen die Regelungen der Schutzgebietsverordnung festgestellt worden“, sagt Kerstin Ruhl-Herpertz.

Schon bevor die Fläche 1996 unter Naturschutz gestellt wurde, nutzten Bauern sie als Acker. Seit 1996 gelten auch die gesamten „Brandberge“ als Naturschutzgebiet, „um das Gebiet als Lebensraum vieler wertgebender Arten und deren Lebensräume zu erhalten“, heißt es vom städtischen Umweltamt. Dazu zählen Trocken- sowie Halbtrockenrasen und Zwergstrauchheiden auf Porphyrkuppen, Kleingewässer und Röhrichte, Bruchwald, anmoorige Standorte, Ruderalstellen und magere Ackerflächen. Es sichere darüber hinaus den Biotopverbund zwischen dem Landschaftsschutzgebiet Saaletal und der Dölauer Heide.