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Blaulicht-Affäre Halle Blaulicht-Affäre Halle: Katastrophe beim Schutz?

Von HEIDI JÜRGENS 21.03.2011, 18:08
Die Sonderausstattung des neuen Dienstwagens von Oberbürgermeisterin Dagmar Szabados (SPD) mit Blaulicht und Martinshorn verstößt gegen geltendes Recht - genauer: gegen die Straßenverkehrszulassungsordnung.. (FOTO: JAN MÖBIUS)
Die Sonderausstattung des neuen Dienstwagens von Oberbürgermeisterin Dagmar Szabados (SPD) mit Blaulicht und Martinshorn verstößt gegen geltendes Recht - genauer: gegen die Straßenverkehrszulassungsordnung.. (FOTO: JAN MÖBIUS) CARDO

Halle (Saale)/MZ. - Das erklärt zumindest das Landesverwaltungsamt (LVA).

Saalekreis-Landrat Frank Bannert (CDU) ist davon völlig überrascht. Denn sein Dienstwagen, ein A 8 wie der von Szabados, ist auch mit Blaulicht und Sirene ausgestattet. Er wurde erst im Februar angeschafft. "Doch bereits im August 2010 haben wir beim LVA angefragt, ob das Auto besonders angemeldet werden muss", betont Bannert. "Da hieß es: Wenn das Fahrzeug zum Katastrophenschutz gehört, sei das nicht nötig."

Bannert betont: "Die Sondersignale werden nur eingesetzt, wenn ein entsprechender Notfall vorliegt und das Fahrzeug schnell am Einsatzort sein muss." Die Anregung, ein derart ausgestattetes Auto als neues Dienstfahrzeug zu bestellen, sei vom Amt für Katastrophenschutz des Kreises gekommen. Als Landrat sei er oberster Verantwortlicher, wenn im Notfall Entscheidungen getroffen werden müssen. Und er müsse deshalb schnellstens vor Ort sein.

In Halle sieht man das genauso. Allerdings sei erst nach den Hochwasser-Einsätzen die Anregung vom zuständigen Amt gekommen, so Stadt-Sprecher Steffen Drenkelfuß. Deshalb habe man - nach Prüfung der rechtlichen Lage - das neue OB-Auto nachgerüstet.

Beim Landesverwaltungsamt erklärt Sprecherin Gabriele Städter, dass "nur Autos, die ,überwiegend' im Katastrophenschutz eingesetzt werden, solche Signale führen dürfen." Im Fall von Szabados sei das wohl nicht der Fall. Deshalb sei ihr Freitag die Weisung erteilt worden, die Signalanlage zu entfernen. Und was ist mit dem Blaulicht des Landrats? Diesen und eventuelle ähnliche Fälle, so Städter, werde man nun auch prüfen und notfalls entsprechende Anordnungen treffen. Zur Frage, warum die Behörde gerade jetzt aktiv wird, sagt sie: "Wir hatten bisher keine Kenntnis, haben aber nun die Presseveröffentlichungen zum Anlass genommen." Unklar aber bleibt, wieso die Behörde gegen das Blaulicht von Bannert bislang keine Einwände hatte.

Sowohl im Rathaus als auch im Landratsamt sieht man erheblichen Klärungsbedarf beim LVA. "Ohne Blaulicht ist die OB im Ernstfall länger unterwegs", so Drenkelfuß. "Sie will sicher gehen, dass sie ihre Dienstpflicht nicht verletzt, wenn sie deswegen Entscheidungen erst später treffen kann." Auch Bannert fordert Rechtssicherheit: "Die Signale sind ja nicht zum Vergnügen gedacht. Dass Autos für Verantwortliche im Katastrophenschutz nur Sondersignale haben dürfen, wenn sie ,überwiegend' dafür eingesetzt werden, davon ist in der Zulassungsordnung keine Rede."