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Untreue-Prozess Bernd Wiegand: Staatsanwaltschaft legt Revision gegen Freispruch von Halles OB ein

16.10.2017, 11:53
Oberbürgermeister Bernd Wiegand verlässt den Gerichtssaal im Landgericht in Halle.
Oberbürgermeister Bernd Wiegand verlässt den Gerichtssaal im Landgericht in Halle. silvio kison Lizenz

Halle (Saale) - Die Staatsanwaltschaft Halle hat am Freitag Revision gegen den Freispruch von Oberbürgermeister Bernd Wiegand (parteilos) eingelegt. Das bestätigte Staatsanwalt Dennis Cernota der MZ am Sonntag. „Nach Vorliegen der schriftlichen Urteilsgründe entscheiden wir, ob wir die Revision durchführen“, so Cernota.

Das Landgericht hatte Wiegand am 6. Oktober vom Vorwurf der Untreue freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft hatte ihm vorgeworfen, Mitarbeiter in zu hohe Gehaltsklassen eingestuft zu haben, wodurch der Stadt ein Schaden von rund 270.000 Euro entstehe.
Wiegand habe seine Pflichten nicht verletzt, befanden die Richter. Seinen Ermessensspielraum, der ihm als Oberbürgermeister bei der Neueinstellung von Mitarbeitern zustehe, habe er nicht überschritten. Bereits in einem ersten Prozess in Halle war Wiegand freigesprochen worden. (mz/dpa)