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Bergschule in Landsberg Bergschule in Landsberg: Streit um Schwimmunterricht

Von Michael Tempel 26.02.2014, 21:51
Das lauschig gelegene Felsenbad. Hier hatten bisher Generationen von Grundschülern auch Schwimmunterricht.
Das lauschig gelegene Felsenbad. Hier hatten bisher Generationen von Grundschülern auch Schwimmunterricht. Archiv/Thomas Meinicke Lizenz

Landsberg/MZ - Das ist eine Premiere, auf die Kinder, Eltern und Lehrer an der Bergschule in Landsberg gern verzichtet hätten: Die 73 Mädchen und Jungen der aktuellen vierten Klassen werden die Grundschule in diesem Jahr beenden, ohne den im Lehrplan geforderten Schwimmunterricht absolviert zu haben. Das hat es an der Schule und im gesamten Saalekreis wohl noch nicht gegeben. Der Grund ist der Rechtsstreit zwischen der Stadt und dem Landesschulamt über das diesjährige Schwimmlager im örtlichen Freibad, dem Felsenbad.

Denn die Schulbehörde hat der Stadt Landsberg als Schulträger untersagt, den Kindern wie bislang üblich in einem Kompaktkurs im Freibad Schwimmunterricht zu geben. Stattdessen sollten die Kinder ins Wolfener Freizeitbad „Woliday“ gefahren werden. Die Stadt hat gegen diese Anordnung geklagt, mit einem Urteil noch im laufenden Schuljahr ist freilich nicht zu rechnen. Für die Viertklässler wäre das diesjährige Schwimmlager die letzte Chance auf den Schwimmunterricht gewesen. Denn in den vergangenen beiden Jahren fielen die Kurse jeweils wetterbedingt aus.

Rechtsanspruch auf Schwimmunterricht

„Das ist einfach nur empörend. Die Kinder haben einen Rechtsanspruch auf den Schwimmunterricht, der von den verantwortlichen Behörden nicht erfüllt wird“, sagte Schulelternratsvorsitzender Lars Skowronski. Stadt und Schulamt tragen ihren Streit auf dem Rücken der Kinder aus, so der 36-Jährige. Die Eltern fühlten sich aber machtlos. Eine kurzfristige Lösung sei kaum zu erwarten: Der Unterrichtsplan der Bergschule für das zweite Schulhalbjahr stehe fest, er sehe nun keine Stunden fürs Schwimmen mehr vor. Zudem seien jetzt auch keine Nutzungszeiten mehr in anderen Bädern zu bekommen.

Die Grundschule in Hohenthurm - ein Stadtteil Landsbergs - darf anders als die Bergschule mit behördlicher Billigung in diesem Jahr Schwimmunterricht in einem Kompaktkurs im Felsenbad abhalten. Laut Referatsleiter Udo Zeidler sei die Ausnahme gewährt worden, weil für die Hohenthurmer im Gegensatz zu den Landsbergern keine Kapazitäten in anderen Bädern frei gewesen seien. Zudem gehe es in Hohenthurm um jüngere Schüler und nicht um Viertklässler - Letztere hätten bei einem möglichen Ausfall des Kompaktkurses keine Nachholmöglichkeit mehr. Die Grundschüler im Stadtteil Niemberg fahren zum Schwimmunterricht nach Halle. Dies hatte die Gesamtkonferenz der Schule so beschlossen. (mit)

Dass dadurch ein ganzer Jahrgang als Nichtschwimmer die Grundschule verlässt, ist laut Skowronski aber nicht zu befürchten - abgesehen von Einzelfällen. „Die Eltern kümmern sich nun privat darum, dass ihre Kinder schwimmen lernen. Das ist aber kein professioneller Unterricht.“ Skowronski bezweifelt zudem, dass auf diese Weise alle Kinder Schwimmqualifikationen wie das „Seepferdchen“ oder die Schwimmstufen ablegen.

Amt verweist auf Rechtsvorschriften

Das Landesschulamt verweist in dem Streit auf die Rechtsvorschriften. Demnach müsse der Schwimmunterricht wöchentlich und über das ganze Schuljahr verteilt angeboten werden. Zum in Landsberg üblichen Schwimmlager sagte Referatsleiter Udo Zeidler: „Es ist den Kindern schon rein aus sportphysiologischen Gründen nicht zuzumuten, vier Stunden täglich und über wenige Tage einen solchen Unterricht zu absolvieren.“ Weitere Ablehnungsgründe seien die niedrigen Wassertemperaturen in den Becken des Felsenbads und die unsicheren Witterungsbedingungen. Wie Elternratschef Skowronski bestätigte, hatten sich schon mehrere Kinder bei den Kursen erkältet. Laut Zeidler sei ein solcher Schwimmunterricht im Freibad bis 2012 rechtlich aber möglich gewesen.

Landsbergs Stadtverwaltung argumentiert indes, dass die Gesamtkonferenz (das wichtigste Entscheidungsgremium an der Bergschule bestehend aus Lehrern und Eltern) einen Blockunterricht festgelegt hatte. „Dieser Beschluss ist vom Landesschulamt rechtswidrig aufgehoben worden“, teilte Hauptamtsleiter Christian Hoppe mit. „Grundsätzlich ist das Schwimmlager in den Monaten Mai bis Juli möglich. Durch das Landesschulamt muss nur sichergestellt werden, dass entsprechende Lehrkräfte zur Verfügung stehen“, so Hoppe. Hintergrund: An der Bergschule arbeitet kein Lehrer, der Schwimmunterricht geben darf. Referatsleiter Zeidler bekräftigte jedoch, keinen Lehrer bereitzustellen.