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Badeunfall im Saline-Freibad in Halle Badeunfall im Saline-Freibad in Halle: Sechsjähriger Junge ist außer Lebensgefahr

Von Jan Möbius und Katrin Löwe 08.06.2015, 14:25
Die Rutsche in der Saline ist bei Kindern sehr beliebt. Bei großer Hitze ist die Anlage dementsprechend stark frequentiert.
Die Rutsche in der Saline ist bei Kindern sehr beliebt. Bei großer Hitze ist die Anlage dementsprechend stark frequentiert. Jens Schlüter Lizenz

Halle (Saale) - Ein sechs Jahre alter Junge, der am Samstag in Halle beinahe ertrunken wäre, ist außer Lebensgefahr. Das teilte eine Polizeisprecherin am Montag auf Nachfrage der MZ mit. Das Kind werde weiter in einer Klinik intensivmedizinisch behandelt. Zum genauen Hergang des Unfalls, der sich am Rutschbecken eines halleschen Freibades ereignete, konnte die Polizei am Montag noch keine konkreten Angaben machen.

Bekannt ist bisher, dass der Junge die Rutsche des 1,30 Meter tiefen Beckens benutzte. Warum er danach nicht wieder auftauchte, ist Bestandteil der Ermittlungen und zahlreicher Zeugenbefragungen. Der Sechsjährige war für Minuten unter Wasser. Erst eine 27-jährige Frau, ebenfalls ein Badegast, holte ihn an die Oberfläche zurück. Das Kind wurde am Beckenrand von Sanitätern und Feuerwehrleuten wiederbelebt. Für Prognosen zu eventuellen gesundheitlichen Folgen des Sauerstoffmangels war es gestern noch zu früh.

Geklärt werden müsse nun unter anderem, so die Polizeisprecherin, wo sich die 31 Jahre alte Mutter des Kindes zum Unfallzeitpunkt aufhielt und ob sie ihrer Aufsichtspflicht ausreichend nachgekommen ist. Die Frau musste nach dem Unglück ebenfalls in eine Klinik eingeliefert werden. Sie erlitt einen Schock. Von ihr wollen die Ermittler zudem wissen, ob der Sechsjährige bereits schwimmen konnte.

Widersprüchlich sind bisher die Angaben dazu, ob sich ein Rettungsschwimmer am Rutschbecken aufhielt oder nicht. Die Stadtwerke Halle, die das Freibad betreiben, hatten zunächst mitgeteilt, dass der Bereich durch Aufsichtspersonal abgesichert gewesen sei. Eine Erklärung dafür, warum der Unfall vom Rettungsschwimmer minutenlang nicht bemerkt wurde, gab es allerdings auch am Montag nicht. Zeugen sagten jedoch gegenüber der MZ, zum Unfallzeitpunkt kein Personal am Becken gesehen zu haben, obwohl die Rutsche stark frequentiert war. Aus Sicht der Stadtwerke Halle sei das Bad jedoch mit zwei Rettungsschwimmern ausreichend bewacht gewesen.

Keine klaren Regeln

Klare gesetzliche Regeln dazu gibt es nach Angaben der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen nicht. Dafür gebe es die Richtlinien der Gesellschaft, die bei der Klärung von Einzelfällen auch von Richtern und Staatsanwälten herangezogen werde, so Sprecher Joachim Heuser. Wie viele Rettungsschwimmer genau da sein müssen, könne aber nicht pauschal beziffert werden. Dies hänge nicht nur von Größe und Übersichtlichkeit eines Bades, der Zahl der Becken oder der aktuellen Besucherzahl ab, sondern auch davon, ob es gefährdete Bereiche wie Sprungtürme oder Wellenbecken gibt.

Bei der Gesellschaft gebe es eine Bäderberatung, die auf Anforderung die Zahl der nötigen Rettungsschwimmer vor Ort per Gutachten prognostiziere. „Rettungsschwimmer können aber die Betreuung durch Eltern nicht ersetzen. Man gibt die Aufsichtspflicht nicht an der Kasse ab“, so Heuser.

Bundesweit ist die Zahl der tödlichen Badeunfälle in öffentlichen Schwimmbädern in den vergangenen Jahren auf zwölf bis 14?Fälle pro Jahr gesunken. Insgesamt ertranken in Deutschland 2014 knapp 400 Menschen, die meisten in Flüssen und Seen. (mz)