Ärger um alte Bahnstrecke Ärger um alte Bahnstrecke Halle-Hettstedt: Radweg nach Dölau steht vor Hindernissen

Halle (Saale) - Die Straße von Nietleben nach Dölau ist stark befahren. Stadt- und Stadtrat würden deshalb gern einen Radweg bauen – am liebsten auf der Bahndamm der früheren Linie Halle-Hettstedt. Das möchte auch der Besitzer, die sächsische ROP Roth AG. Doch die ist nun vor dem Verwaltungsgericht Halle mit dem Versuch gescheitert, die Gleisanlagen abbauen zu können.
Die Richter bestätigten die Trasse samt Schienen zum Denkmal und schufen damit zumindest ein formales Hindernis für den Radweg. Schließlich würde dieser der Denkmaleigenschaft entgegenstehen, wie Gerichtssprecher Volker Albrecht erklärt.
Michael A. Mochner, Anwalt ROP Roth AG, hält die Entscheidung für einen Schildbürgerstreich: „Diese verrosteten Schienen unter Denkmalschutz zu stellen“, erzürnt er sich. Von den ursprünglich 44 Kilometern seien heute ohnehin nur noch 25 vorhanden und die Strecke sei in schlechtem Zustand. „Ich bin da gestern noch mal langgefahren, es sieht katastrophal aus.“ Mochner erklärt sein Klient habe vor, die Trassenführung zu erhalten und an wichtigen Stellen Infotafeln aufzustellen. „Es ging nur darum den Schienenschrott vom Damm zu sammeln.“
Ob er Rechtsmittel gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts einlegen wird, ließ der Görlitz Anwalt offen. Er kündigte jedoch, sollte der Denkmalschutz dauerhaft Bestand haben, werde er Entschädigung fordern.
Haupthindernis ist nicht der Denkmalschutz
Kritik übte Mochner auch an der Rolle der Stadt Halle, deren Denkmalbehörde sich gemeinsam mit der des Landkreises Mansfeld-Südharz für die Einstufung als Denkmal ausgesprochen hatte: Die Stadt wolle einerseits den Radweg, verhindere andererseits aber den Abriss der Gleise: „Die Verwaltung stellt sich da selbst ein Bein.“
Halles Baudezernent Uwe Stäglin mag dies nicht so stehen lassen: Die Untere Denkmalbehörde könne nicht anders entscheiden, solange kein klares Konzept vorliegt, warum ein Denkmal zerstört werden soll. „Das war keine Entscheidung gegen den Radweg“, kommentiert er die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes.
Entsprechend sieht der Beigeordnete das Haupthindernis für den Radwegebau auch nicht im Urteil, sondern in der Betriebsgenehmigung für die Bahnanlagen, die das Land für die 2002 von der Bahn aufgegebene Strecke vor acht Jahren bis 2058 erteilte. Der Verein „Freunde der Halle-Hettstedter Eisenbahn“ möchte dort Museumsfahrten unternehmen. Stäglin kritisiert allerdings, seit acht Jahren habe sich da nichts getan. „Deshalb haben wir an das Land geschrieben, wie mit der Betriebsgenehmigung umgegangen wird. Wenn da wenigstens ein Zug fahren würde, hätten wir die Diskussion nicht.“
Sollte die Betriebsgenehmigung entzogen werden, wäre der Bau des Radwegs wohl trotz Denkmalsschutz möglich. Stäglin verweist auf die alte Hafenbahn, deren Schienen auch in einen Fuß- und Radweg einbezogen worden seien. Die Nutzung des Bahndammes zwischen Nietleben und Dölau hält er ungeachtet des Urteils für die „optimale Variante“. Denn für alle anderen Möglichkeiten wäre ein erheblicher Eingriff ins Gelände notwendig.
Die Verwaltung prüft derzeit ohnehin aufgrund eines Antrags der SPD-Fraktion die Möglichkeiten für einen Radweg nach Dölau. Die Ergebnisse sollen im September im Planungsausschuss vorgestellt werden. (mz)