Apotheken schlagen Alarm Apotheken schlagen Alarm: Cannabis wird knapp

Halle (Saale) - Seit März dieses Jahres können Ärzte ihren Patienten Cannabis zur Behandlung verschreiben. Die Krankenkassen zahlen die Behandlung. Mit dem Gras-Rezept können sich die Betroffenen ein paar Gramm aus der Apotheke holen - sofern es denn da ist, denn schon jetzt gibt es Engpässe bei der Lieferung der getrockneten Cannabisblüten. „Die Lieferschwierigkeiten gibt es bei allen Sorten“, sagt Christine Heinrich von der Apothekerkammer Sachsen-Anhalt.
„Der Bedarf ist seit März natürlich gestiegen, weil die Ärzte es immer häufiger verschreiben. Aber das Gras wächst ja nicht schneller, nur weil die Politik das gern hätte“, sagt der hallesche Apotheker und Vorsitzender des Landesapothekerverbandes Sachsen-Anhalt, Mathias Arnold. Die Pflanze wird derzeit nicht - zumindest nicht legal - in Deutschland angebaut.
Cannabis in Apotheken stammt aus den Niederlanden und Kanada
Alles, was in den Apotheken ankommt, stammt aus den Niederlanden und Kanada. Und weil das Grundprodukt teuer und nicht lange haltbar ist, bestelle es kein Apotheker, bevor nicht auch ein Patient mit einem Rezept kommt, so Arnold. „Wenn das Cannabis da ist, muss es auf seinen THC-Gehalt geprüft und verarbeitet werden“, erklärt der Apotheker.
„Die hohe Qualität muss gewährleistet werden, das ist schon was anderes als das, was man illegal am Riebeckplatz kriegt“, sagt er scherzhaft. Nach Prüfung, Verarbeitung und den Steuerzuschlägen komme man bei über 250 Euro für zehn Gramm raus. Am effektivsten sei der Konsum über einen speziellen Verdampfer.
Apotheker aus Halle: „Das Cannabis ist kein Schmerzmittel“
Helfen soll die Pflanze mit MS oder HIV-Kranken, um etwa den Hunger anzuregen. „Das Cannabis ist kein Schmerzmittel“, klärt Arnold auf. Diese Wirkung sei nicht ausreichend nachgewiesen. Allgemein stuft er die Untersuchungen der Pflanze als Heilmittel als unzureichend ein. „Ich bin großer Fan, wenn es neue Möglichkeiten gibt, Menschen zu helfen, aber ich halte es für wichtig, die Wirkung auch wirklich nachweisen zu können und dazu reichen Studien mit sechs Probanden nun mal nicht aus“, sagt er. Das Gesetz hält er für einen Schnellschuss.
So lange die Cannabispflanzen nicht lieferbar sind, müssen Patienten auf Ersatzstoffe zurückgreifen, die sind noch vorrätig und sollen ebenso wirksam sein. Den Inhaltsstoff THC gibt es zum Beispiel in einem Öl. (mz)