Anzeige erstattet Anzeige erstattet: Mietaufschlag für Sozialhilfeempfänger in Halle?

Halle (Saale) - Das Wohnungsunternehmen Grand City Property (GCP) sorgt seit Wochen für Entrüstung bei Mietern vor allem in der Neustadt, die über Mieterhöhungen von 20 Prozent klagen. Nun liegt eine Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft gegen GCP vor. Der Vorwurf: Die Kapitalgesellschaft vermietet vergleichbaren Wohnraum an Sozialleistungsempfänger zu höheren Preisen als an private Selbstzahler. Für Menschen, die beispielsweise Hartz IV oder Unterstützung nach dem Aylbewerberleistungsgesetz erhalten, zahlt die Stadt (mit Zuschüssen von Bund und Land) die Bruttokaltmiete nach den Richtlinien der Kosten der Unterkunft (KdU).
Mietaufschlag für Sozialhilfeempfänger in Halle?
Der hallesche Rechtsanwalt Johannes Menke, der die Anzeige erstattet hat, stützt sich auf einen Fall. Demnach hatte eine Mieterin einer GCP-Wohnung einen Albaner in das Bürgerbüro der GCP in der Neustadt begleitet. Der Migrant, ebenfalls in einer GCP-Wohnung untergebracht, wollte sich mit seiner Familie verändern. „Zunächst erhielt er ein schriftliches Angebot über 347,54 Euro. Als die zuständige Mitarbeiterin allerdings erfuhr, dass er staatliche Transferleistungen bezieht, kostete die gleiche Wohnung plötzlich 477,54 Euro“, so Menke.
Er sehe deshalb einen Grund für die Staatsanwaltschaft, nachzuforschen, „ob ein Verstoß gegen das Wirtschaftsstrafgesetz vorliegt, nämlich bei Mietpreisüberhöhung“. Der Verdacht liege zudem nah, dass es sich nicht um einen Einzelfall handelt, sagt der Anwalt. Tricksen Wohnungsunternehmen auf Kosten der Steuerzahler, um Einnahmen zu erhöhen?
Jobcenter Halle: Leistung für Sozialhilfeempfänger nach klaren Vorgaben
Grand City Property weist den Vorwurf zurück. „Die Mietpreisbestimmung für unsere Wohnungen erfolgt nach den gesetzlichen Vorgaben. Das lokale Jobcenter ermittelt die Kosten der Unterkunft nach klaren Vorgaben und im Rahmen eines sogenannten schlüssigen Konzepts und legt somit den angemessenen Quadratmeterpreis für Wohnfläche fest“, sagt Unternehmenssprecherin Katrin Petersen. Was sie offen lässt, ist die Antwort, ob gleiche Mietpreise für alle gelten.
„Wir können nicht ausschließen, dass es Vermieter geben könnte, die die Grenzen der KdU bewusst ausreizen“, sagt Jan Kaltofen, Chef im Jobcenter. In Halle beziehen nach seinen Worten 16.883 Bedarfsgemeinschaften KdU-Hilfen. „Dass wir nachprüfen, ob der eine Mieter mehr und der andere weniger zahlt, können wir nicht leisten.“ Jede Person, die die KdU in Anspruch nehme, müsse vor Abschluss eines Mietvertrags eine Genehmigung des Jobcenters einholen.
Laut Richtlinie Mietaufschlag möglich
Die im Fall von GCP mutmaßlich verlangte Miete sei aber zu hoch für die KdU - das hätte man nach derzeitigem Kenntnisstand nicht bezahlt. Allerdings sind laut der Richtlinie Aufschläge möglich, wenn mehr als fünf Personen in eine Wohnung ziehen wollen.
Die Stadt verweist unterdessen darauf, dass die Angemessenheitsgrenzen für die Mietzuschüsse mindestens alle zwei Jahre geprüft und angepasst werden. „In dem Konzept wird auch festgelegt, bis zu welchen Obergrenzen die KdU übernommen werden. Für das Jobcenter sind diese Festlegungen bindend“, heißt es.
Die MZ hat bei anderen halleschen Wohnungsunternehmen diesbezüglich nachgefragt. Man mache keine Unterschiede zwischen den Mietern, erklärten HWG, GWG und die WG Freiheit. (mz)