Abschleppaktion Abschleppaktion in Halle: Wurde Halteverbot im Paulusviertel über Nacht eingerichtet?

Halle (Saale) - Augen auf im Straßenverkehr! Eine Abschleppaktion sorgt im Paulusviertel für Diskussionen. 15 Autos wurden dort nämlich am Mittwochmorgen an den Haken genommen, weil sie in der Willy-Lohmann-Straße gegenüber des ehemaligen Regierungspräsidiums im absoluten Halteverbot standen.
Laut Stadt sind die Fahrer der Pkw an dem pro Auto 218 Euro teuren Dilemma selbst schuld. Denn die Halteverbotsschilder haben laut Lutz Müller, dem stellvertretenden Leiter des Fachbereiches Sicherheit im Rathaus, schon ganze sechs Tage auf der Straße gestanden. „Sie wurden am 12. Mai gegen 15 Uhr aufgestellt. Entsprechende Protokolle dazu liegen vor“, sagte Müller auf MZ-Nachfrage.
Betroffene sahen keine Schilder
Die betroffenen Autofahrer sehen das anders: Sie meinen nämlich unisono, dass am Abend vor der Abschleppaktion keine Schilder auf das Halteverbot hingewiesen haben. Noch dazu: Für die Dauer der Bauarbeiten zur Fernwärmeerschließung für den Wohnpark Paulusviertel bis 13. Juli wurde der Straßenabschnitt vor dem ehemaligen Regierungspräsidium auch zur Einbahnstraße erklärt.
Diese Regelung haben die Fahrer der am Mittwochmorgen abgeschleppten Autos also am Vorabend und an den sechs vorangegangenen Tagen auch einfach ignoriert - zumindest, wenn man den Ausführungen von Halles Sicherheits-Vize Müller folgt. Warum die 15 Autofahrer das seit sechs Tagen ausgeschilderte Halteverbot und die Einbahnstraßenreglung übersehen haben, bleibt also ein Rätsel. Auch für die Rathausmitarbeiter. Müller: „Dazu kann die Stadt keine Auskunft geben.“ Ein Versehen bei der Ausschilderung schließt er jedoch aus.
„Sie können gegen den Kostenbescheid Widerspruch einlegen.“
Die damit beauftragte Firma, die Hastra Service GmbH, äußerte sich bislang nicht auf die MZ-Nachfrage, wann die Schilder tatsächlich aufgestellt wurden und ob das Halteverbot praktisch über Nacht eingerichtet worden sein könnte.
Dass die Abschleppaktion geplant war, schließt Müller hingegen aus. Die Stadt habe nur auf einen Hinweis reagiert: „Die Kontrolle zur Einhaltung des Haltverbots und die Gewährleistung der Baufreiheit wurde von der Baufirma mit Baubeginn um 7 Uhr gefordert.“ Den betroffenen Fahrern stehe jedoch der Rechtsweg offen. „Sie können gegen den Kostenbescheid Widerspruch einlegen.“ (mz)