Prozess am Amtsgericht Eisleben Wollte Hettstedterin mit Falschgeld bezahlen?
Eine Hettstedterin (35) musste sich vor dem Amtsgericht Eisleben verantworten. Der Vorwurf: Sie habe mit Falschgeld bezahlen wollen.

Eisleben/MZ. - So schnell kann aus einem Missverständnis ein Anklagevorwurf werden. Und das hätte für eine 35-jährige Hettstedterin schwerwiegende Folgen haben können. Denn in ihrer Verhandlung vor dem Amtsgericht Eisleben ging es immerhin um einen Tatbestand, der laut Gesetz als Verbrechen gilt – mit einer Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr. Die Frau war angeklagt, Falschgeld besessen und es in Verkehr gebracht zu haben.
Laut dem Staatsanwalt hatte sich die Hettstedterin im vergangenen Jahr gefälschte Banknoten beschafft. Konkret handelte es sich um 10-, 20- und 50-Euro-Scheine, insgesamt seien es 200 Euro gewesen. Mit dem Falschgeld habe sie versucht, in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Halle die Miete für einen Fernseher zu bezahlen, so der Vorwurf der Anklagebehörde.
Zusammengeknülltes Geld im Portemonnaie
Dass die Angeklagte ausgerechnet in einer JVA Falschgeld eingesetzt haben sollte, löste bei Dirk Kramer, dem Vorsitzenden des Schöffengerichts, zunächst leichtes Erstaunen aus. „Aber nach mehr als 30 Jahren als Strafrichter weiß ich, dass vieles möglich ist.“ Wie sich dann jedoch herausstellte, hatte sich das Ganze anders abgespielt als in der Anklage dargestellt. Die Hettstedterin gab zwar zu, dass sie tatsächlich Falschgeld besessen habe. Sie habe es vor längerer Zeit von einem Bekannten bekommen. „Ich hatte die Scheine zusammengeknüllt im Portemonnaie“, schilderte sie.
Allerdings habe sie nicht versucht, damit in der JVA zu bezahlen. Sie sei an dem Tag von der Polizei festgenommen und aufgrund eines Haftbefehls in die JVA gebracht worden. Dort sei unter anderem ihr Portemonnaie auf den Tisch gelegt und ausgeleert worden. Dann sei ihr das Geld abgenommen worden. An einen Vorgang mit einem Fernseher könne sie sich nicht erinnern. Eine Justizvollzugsbeamtin bestätigte die Aussage. „Zu einem Fernseher kann ich nichts sagen. Das höre ich zum ersten Mal“, sagte sie. Beim Herausnehmen der Geldscheine aus dem Portemonnaie habe sie sofort gemerkt, dass es Fälschungen gewesen seien. „Es fühlte sich anders an“, so die Beamtin. Die Scheine habe sie an die Polizei übergeben.
Verteidiger: „Kein Schaden entstanden“
Wie der Vorsitzende Richter aus dem Bericht eines Polizeibeamten zitierte, sei der Angeklagten wohl in Folge des Vorfalls die Miete eines Fernsehers verweigert worden. Daraus sei dann offenbar missverständlich der Anklagevorwurf entstanden, sie habe mit dem Falschgeld in der JVA bezahlen wollen.
So sahen Staatsanwalt und Gericht am Ende nur einen minderschweren Fall von Geldfälschung als erwiesen an. Auch Verteidiger Silko Huster wies darauf hin, dass kein Schaden entstanden sei und es sich um eine „dilettantische Fälschung“ gehandelt habe, die sofort aufgefallen sei. Das Schöffengericht verurteilte die Angeklagte zu neun Monaten Freiheitsstrafe, deren Vollstreckung für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wird. Als Bewährungsauflage muss sie 200 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten.