Wer bezahlt Abschlepper?

Eisleben/MZ. - Der Abschleppdienst Mylich informierte Goltz darüber, dass das Abschleppen des fremden Fahrzeugs teuer wird. Denn immerhin müsse Goltz für die Kosten aufkommen.
Er könne aber versuchen, das Eisleber Ordnungsamt einzuschalten, so die Auskunft des Abschleppdienstes. Pech nur, dass der MZ-Leser an diesem Tag im Ordnungsamt niemanden mehr erreichte. Nun fragt sich Horst Goltz, warum er für die Kosten des Abschleppens aufkommen soll und wie in einem solchen Fall zu verfahren sei.
Das Eisleber Ordnungsamt bestätigt, dass derjenige die Kosten des Abschleppens bezahlen muss, der die Firma beauftragt. Immerhin müsse in diesem Fall der Abschleppdienst Mylich seinen Aufwand ja bezahlt bekommen, so Norbert Schulze vom Ordnungsamt auf Nachfrage der MZ.
Im Normalfall versuche in einer solchen Situation das Ordnungsamt, den Halter des Autos, der eine Einfahrt oder eine Zufahrt blockiert, ausfindig zu machen. Oftmals lasse sich dann recht schnell alles regeln, wenn der Halter quasi um die Ecke wohnt.
Sollte es sich aber um ein auswärtiges Fahrzeug handeln, so wie bei dem Auto aus Wilhelmshaven (WHV), sei die Sache komplizierter. Das Ordnungsamt prüfe dann vor Ort, ob der "Blockierer" eventuell umgesetzt werden kann, oder ob nur ein Abschleppen übrig bleibe. In diesem Fall bezahle das Ordnungsamt die Kosten, weil es den Abschleppdienst beauftragt. Sollte aber derjenige, dessen Zufahrt blockiert ist, auf eigene Faust einen Abschleppdienst rufen, dann müsse er diesen auch bezahlen. Da sei die Gesetzeslage eindeutig, so Schulze.
Das bestätigt auch Wilfried Mylich, Chef des Abschleppdienstes. Immerhin müsse er seine Kosten erstattet bekommen. Und wenn er ein Fahrzeug auf sein Gelände abschleppt, könne er dies nicht als Pfand nutzen. Mit anderen Worten, der betroffene Autobesitzer müsse nicht die Kosten zahlen, wenn er sein Fahrzeug bei Mylichs abholt. Dann könne sich derjenige, der Mylich bestellt und bezahlt hat, die Kosten nur auf rechtlichem Weg vom Fahrzeughalter zurückholen.
Aus diesen Gründen schleppe Mylich lieber Fahrzeuge ab, wenn das Ordnungsamt ihn damit beauftragt hat. Oftmals gebe es sonst zu großen Ärger wegen der Bezahlung und Mylich könne es sich nicht leisten, auf diesen Kosten sitzen zu bleiben.