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Kein grüner Zweig mit Baumsatzung

Von ROMAN HAEUSGEN 14.10.2009, 19:06

HETTSTEDT/MZ. - Räte meinen, dass die Stadt damit gegen geltendes Recht verstoßen würde. Im Rathaus ist man anderer Auffassung. "Wir dürfen Ersatzzahlungen erheben", erklärte Ordnungsamts-Leiterin Susanne Traubach im Hauptausschuss des Hettstedter Stadtrates.

Die neue "Satzung über den Schutz des Baum- und Strauchbestandes im Gebiet der Stadt Hettstedt" liegt Bürgermeister Jürgen Lautenfeld und Mitarbeitern schon seit längerem am Herzen. Bereits im August war sie erstmalig den Ausschüssen vorgestellt worden. Mit ihr wurde die alte Satzung von 1996 ein weiteres Mal komplett überarbeitet, was notwendig gewesen sei, weil sie schlecht umsetzbar und nicht konkret formuliert war sowie gesetzliche Mängel hatte. "Wir müssen täglich damit arbeiten, aber die alte Satzung ist absolut nicht mehr rechtssicher", bekräftigte Frau Traubach im Ausschuss. Doch schon im August fanden insbesondere die Ersatzzahlungen nicht den erforderlichen Widerhall. Nun wagt die Verwaltung einen neuen Verstoß. Zum strittigen Punkt habe man sich mit der Kommunalaufsicht verständigt. Traubach und Lautenfeld sind der Auffassung, dass der neuen Satzung nichts entgegensteht.

Doch Tilo Wechselberger ist anderer Meinung. Wie der Vorsitzende der CDU-SPD-Fraktion glaubt, habe die Stadt zu diesen Zahlungen keine Ermächtigung. "Die Satzung würde rechtswidrige Teile enthalten", so Wechselberger. Obendrein meint er, dass von solchen Zahlungen die Stadt nichts hätte, weil sie an die Landeshauptkasse zu entrichten seien. Er gehe aber davon aus, dass sich die Rechtslage mit dem neuen Bundes-Naturschutzgesetz im März kommenden Jahres so ändern werde, dass eine Baumsatzung mit Ersatzzahlungen zugunsten der Stadt möglich wird.

Wechselbergers Vorschlag, dies abzuwarten, wurde von Lautenfeld allerdings zurückgewiesen. "Wir machen nichts falsch, wir können nicht ein halbes Jahr warten", sagte der Bürgermeister.