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100 Jahre Jugendstrafrecht in Deutschland Jugendrichterin am Amtsgericht Eisleben - Nimmt die Brutalität junger Straftäter zu?

Unter das Jugendstrafrecht fallen Jugendliche, die zur Tatzeit 14 bis 17 Jahre alt waren, sowie Heranwachsende (18 bis 20 Jahre). Eine Jugendrichterin berichtet über ihre Arbeit und die Strafen, die sie verhängt.

Von Jörg Müller 26.03.2023, 15:00
Symbolfoto - Blick auf das Amtsgericht in Eisleben
Symbolfoto - Blick auf das Amtsgericht in Eisleben (Foto: Jürgen Lukaschek)

Eisleben/Sangerhausen/MZ - Vor 100 Jahren, im Februar 1923, ist in der Weimarer Republik das Reichsjugendgerichtsgesetz in Kraft getreten. Damit wurde erstmals in Deutschland ein spezielles Jugendstrafrecht geschaffen, das auf dem bis heute geltenden Grundsatz „Erziehung vor Strafe“ basiert.