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Insolvenz Insolvenz: Sicherungsgläubiger

07.05.2013, 08:22

Sicherungsgläubiger sind Gläubiger, die ihre Forderung besichert haben, etwa durch einen Pfand oder eine Bürgschaft. Sie erhalten deshalb ihre Forderungen vorrangig zurück. Dies sind in der Regel Kreditinstitute und Lieferanten. Gläubiger sind indes alle, die Forderungen gegen ein insolventes Unternehmen haben, also Banken, Handwerker, Dienstleister und Arbeitnehmer.