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Chef des Gemeindewerks Gemeindewerk Seegebiet Mansfelder Land GmbH: Harald Meyer ist zurückgetreten

Von Daniela Kainz 23.12.2016, 10:00
Das Verwaltungsgebäude der Seegemeinde in Röblingen.
Das Verwaltungsgebäude der Seegemeinde in Röblingen. Lukaschek

Seegebiet - Die Stelle des Geschäftsführers der Gemeindewerk Seegebiet Mansfelder Land GmbH ist unbesetzt. Der bisherige Amtsinhaber Harald Meyer legte seine Funktion wegen der Unvereinbarkeit von Amt und Mandat nieder. Die Kommunalaufsicht des Landkreises hatte die Gemeinde nach einem Bürgerhinweis auf den Hinderungsgrund aufmerksam gemacht.

Harald Meyer entschied sich für den Gemeinderat

„Uns war der Umstand in der Seegebietsgemeinde nicht bekannt“, sagte Michaela Heilek, Pressesprecherin der Kreisverwaltung Mansfeld-Südharz, auf Anfrage der MZ.

Ein Hinderungsgrund für den Chefposten im Fall des bisherigen Geschäftsführers lag ihr zufolge vor, weil Harald Meyer sowohl Geschäftsführer der Gemeindewerk Seegebiet Mansfelder Land GmbH als auch Mitglied des Gemeinderates war. „Das ist unzulässig.“ Aus diesem Grund habe es mit dem Seegebietsbürgermeister Jürgen Ludwig (parteilos) und dem bisherigen Geschäftsführer auch ein Gespräch gegeben, in dem die Problematik erläutert wurde.

Harald Meyer entschied sich angesichts der gesetzlichen Vorgaben für seine ehrenamtliche Tätigkeit in der Kommunalpolitik. „Er wollte lieber weiter im Gemeinderat mitarbeiten“, so Sprecherin Heilek.

Bisher noch kein neuer Geschäftsführer für das Gemeindewerk gefunden

Harald Meyer erhielt für seine Tätigkeit als Geschäftsführer der Gemeindewerk Seegebiet Mansfelder Land GmbH nach eigenen Worten kein volles Gehalt, sondern eine Aufwandsentschädigung. Das sei so vereinbart worden, als er gefragt worden sei, ob er den Geschäftsführerposten übernehmen würde. „Ich hatte mich auf Anfrage dazu bereiterklärt. Wir wollten der Kommune während des Aufbaus der Gesellschaft Geld sparen“, erklärte er.

Ein neuer Geschäftsführer für die Gemeindewerk Seegebiet Mansfelder Land GmbH wurde Landkreissprecherin Heilek zufolge noch nicht berufen. Die Gemeinde sei von der Kommunalaufsicht per Frist aufgefordert worden, eine Stellungnahme zur offenen Personalie abzugeben.

Die Gemeindewerk-Gesellschaft war von der Kommune gegründet worden, um die Strom- und Gasversorgung künftig in die eigenen Hände zu nehmen. Zur jüngsten Ratssitzung wurde die erneute öffentliche Ausschreibung der Gas- und Stromkonzession beschlossen. Der Hintergrund: Ein unterlegener Bieter hatte gegen den ursprünglichen Vergabebeschluss zur Stromkonzession vom Dezember des Vorjahres eine einstweilige Verfügung beim Landgericht Magdeburg erwirkt. „Angesichts der Dauer und Kostenintensität eines Rechtsstreites hat sich eine erneute Ausschreibung angeboten“, begründete die Seegebietsgemeinde die erneute Beschlussfassung. (mz)