Betrug mit Gewinnspielen Betrug mit Gewinnspielen: 52-jähriger Grieche soll tausende Menschen getäuscht haben

Halle/Eisleben - Wegen gewerbsmäßigen Betrugs muss sich ein 52-Jähriger seit Donnerstag vor dem Landgericht Halle verantworten. Der Angeklagte, der griechischer Staatsbürger ist, soll über mehrere Postdienstleister in Deutschland Gewinnspiel-Schreiben versandt haben. Eine dieser Postfirmen sei in Eisleben ansässig gewesen.
Wie Staatsanwalt Ralf-Peter Terstegen der MZ sagte, habe eine Durchsuchung der Geschäftsräume in Eisleben Ende 2011 die umfangreichen Ermittlungen in Gang gebracht. „Wir sind der Spur des Geldes gefolgt“, so Terstegen.
Angeklagter sitzt seit Jahresanfang in U-Haft
Der Angeklagte wurde in Mannheim geboren und hat längere Zeit auch in Deutschland gelebt, zuletzt aber in Thessaloniki. Von dort aus soll er über ein Call-Center die Taten organisiert haben. Auf Grund eines Haftbefehls aus Halle wurde der Mann in Griechenland festgenommen und nach Prüfung durch ein dortiges Gericht nach Deutschland ausgeliefert. Seit Anfang des Jahres sitzt er hier in Untersuchungshaft.
Laut Anklage sollen die Postbearbeiter in Eisleben und weiteren Orten sogenannte „Begrüßungsschreiben“ verschickt haben. Die Adressdaten habe der Angeklagte von entsprechenden Händlern gekauft. In den Begrüßungsschreiben sei den Empfängern vorgetäuscht worden, sie hätten sich an Preisausschreiben beteiligt und damit verpflichtet, mindestens sechs Monate an Gewinnspielen teilzunehmen - mit monatlichen Einsätzen von 49,50 oder 69,50 Euro.
Betrüger bietet vermeintlichen Kunden Sonderkündigung gegen Entgeld ein
Zugleich sei den Empfängern eine „Sonderkündigung“ angeboten worden - gegen eine Gebühr von 99 Euro. „Viele Kunden waren verunsichert“, so Staatsanwalt Terstegen. Zumal es sich meistens um ältere Menschen gehandelt habe, die gezielt kontaktiert worden seien. Viele seien sich nicht sicher gewesen, ob sie an einem solchen Preisausschreiben teilgenommen hätten.
Um Auseinandersetzungen zu vermeiden, seien sie auf das Angebot der „Sonderkündigung“ eingegangen. In diesem Fall hätten die Postbearbeiter die Daten an Zahlungsdienstleister weitergegeben, die die 99 Euro per Lastschrift eingezogen hätten.
Betrüger holt sich Geld von rund 18.000 Geschädigten
Wobei es die Gewinnspiele durchaus gegeben habe, wie der Staatsanwalt sagte. Allerdings hätten die Betreiberfirmen ihren Sitz in Zypern, Belize oder auf den Seychellen gehabt. Dadurch hätten sie mögliche Auszahlungswünsche nicht fürchten müssen. Der Angeklagte habe auf die Firmen Zugriff gehabt.
Der Staatsanwalt bezifferte die Zahl der Geschädigten auf rund 18.000. Daraus ergebe sich eine Summe von rund 1,8 Millionen Euro. Der Angeklagte habe sich so eine dauerhafte Einnahmequelle schaffen wollen. Die Strafkammer unter Vorsitz von Richterin Ursula Mertens setzte den Schaden erheblich geringer an. Man müsse unterscheiden zwischen den Fällen, bei denen die 99 Euro tatsächlich eingezogen worden seien, und den Fällen, bei denen der Einzug widerrufen wurde.
Angeklagter bietet Wiedergutmachung an
In weiteren Fällen sei kein Einzug erfolgt. Die Kammer habe die Berechnung einer Bilanzbuchhalterin herangezogen und komme auf einen Mindestschaden von 258.000 Euro.
Wie die Vorsitzende sagte, sei die Sache zunächst einer anderen Kammer zugeteilt worden. Verteidiger Dimitar Krassa habe in einem Gespräch mit dem Vorsitzenden Richter ein Geständnis seines Mandanten in Aussicht gestellt sowie eine erste Wiedergutmachungszahlung von 50.000 Euro. Unter diesen Bedingungen, so Mertens, könne sich die Kammer bei erwiesener Täterschaft des Angeklagten eine Freiheitsstrafe zwischen vier Jahren, drei Monaten und fünf Jahren vorstellen.
Der Staatsanwalt erklärte, er könne dem zustimmen. Der Verteidiger kündigte daraufhin für einen der nächsten Verhandlungstage eine Einlassung seines Mandanten an. Der Prozess wird am 28. Juni fortgesetzt. (mz)