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Bandenmäßiger Drogenhandel Bandenmäßiger Drogenhandel: Staatsanwalt fordert sechs Jahre Haft

Von Fabian Wagener 14.03.2019, 10:08

Eisleben/Halle - In dem Prozess gegen einen 28-Jährigen, dem bandenmäßiger Drogenhandel vorgeworfen wird, hat der Staatsanwalt am Mittwoch vor dem Landgericht in Halle eine Gefängnisstrafe von sechs Jahren gefordert. Die Vorwürfe gegen den Angeklagten, in dessen Eisleber Wohnung rund 800 Gramm Marihuana gefunden worden sind, hätten sich in der Hauptverhandlung bestätigt, sagte der Staatsanwalt in seinem Plädoyer. Es sei davon auszugehen, dass die Drogen „gewinnbringend verkauft“ werden sollten. Dafür sei eine mehrere Personen umfassende „Struktur“ aufgebaut worden.

Das Marihuana war im April 2018 in der Wohnung des Angeklagten sichergestellt worden. Neben dem 28-Jährigen, der im Libanon geboren wurde und derzeit in Untersuchungshaft sitzt, traf die Polizei dort weitere Personen an. Aus Sicht des Staatsanwalt hat sich der Angeklagte mit diesen zusammengeschlossen, um mit Drogen zu handeln. Während der Durchsuchung seien „diverse Unterlagen“ von Personen festgestellt worden, die nicht in der Wohnung angemeldet gewesen seien. Die Wohnung sei nicht dauerhaft genutzt worden, man habe dort weder Hygieneartikel noch Lebensmittel gefunden.

Drogen dienen nicht dem Eigenbedarf

Der Staatsanwalt zweifelte überdies Aussagen des Angeklagten an, die dieser nach der Wohnungsdurchsuchung vor dem Haftrichter getätigt hatte. Dort hatte der Angeklagte angegeben, dass die Drogen dem Eigenbedarf dienten. Dafür seien 800 Gramm indes „viel zu viel“, sagte der Staatsanwalt. Zudem habe der Angeklagte, der von Sozialleistungen lebt, finanziell gar nicht die Möglichkeit, eine solche Menge zu erwerben.

Der Verteidiger des Angeklagten plädierte mit einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren auf ein weit geringeres Strafmaß. Die entscheidende Frage sei, ob es sich um ein bandenmäßiges Vorgehen handele, sagte er. Dafür gibt es aus Sicht des Verteidigers jedoch keine Beweise. Zudem gebe es nicht einen Zeugen, der davon berichtete, von seinem Mandanten Drogen erworben zu haben. Nachgewiesen sei lediglich der Besitz der Drogen. „Den Besitz hat er eingeräumt, dafür ist er zu bestrafen.“

Vor den Plädoyers war ein weiterer Polizist als Zeuge angehört worden. Dieser berichtete, dass der Angeklagte nach der Wohnungsdurchsuchung positiv auf Kokain, THC und Methamphetamin getestet worden war.

Das Urteil in dem Verfahren soll am Dienstag, 2. April, im Landgericht in Halle verkündet werden.

(mz)