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Arbeitslosengeld trotz Job kassiert Arbeitslosengeld trotz Job kassiert: 2.000 Euro Geldstrafe wegen Betrugs

Von Jörg Müller 21.02.2019, 08:52

Eisleben - Wegen Betrugs hat das Amtsgericht Eisleben einen 47-jährigen Mann aus dem Seegebiet zu 2.000 Euro Geldstrafe verurteilt. Nach Überzeugung von Richter Dirk Kramer hatte der Angeklagte im Juni vergangenen Jahres Arbeitslosengeld bezogen, obwohl er bereits wieder eine Arbeitsstelle hatte. Laut Staatsanwalt handelte es sich um rund 1.000 Euro, die zu Unrecht ausgezahlt worden seien.

Angeklagter bestreitet Vorwürfe

Der Angeklagte bestritt den Vorwurf. Laut seiner Aussage hatte er Mitte Mai wegen einer anderen Sache einen Termin mit der Arbeitsagentur gehabt. Bei dieser Gelegenheit habe er der Mitarbeiterin mitgeteilt, dass er ab 1. Juni wieder arbeiten werde. Danach habe er noch einmal bei der Agentur angerufen und erfahren, dass die Abmeldung nicht registriert worden sei. Daraufhin habe er einen weiteren Termin Ende Mai vereinbart. Seine Frau, die dabei gewesen sei, könne bezeugen, dass er sich abgemeldet habe.

Die beiden Mitarbeiterinnen der Arbeitsagentur, die die Gespräche geführt hatten, widersprachen den Angaben des Mannes. Wie die eine Zeugin sagte, werde auf einem Formular festgehalten, wenn ein Kunde eine Veränderung mitteile, wie zum Beispiel eine Arbeitsaufnahme. Eine solche Veränderungsmitteilung gebe es in diesem Fall nicht. Auch die Anwesenheit der Ehefrau beim zweiten Termin sei nicht zu belegen. „Ich schreibe es immer in den Vermerk, wenn ein Begleiter mit dabei ist“, so die andere Zeugin.

Zahlreiche Vorstrafen

Die Ehefrau des Angeklagten bestätigte zunächst zwar die Aussage ihres Mannes. Als der Richter Einzelheiten zu dem Gesprächstermin in der Agentur erfragen wollte, lehnte sie weitere Antworten unter Berufung auf das Zeugnisverweigerungsrecht ab.

Sowohl der Vertreter der Staatsanwaltschaft, als auch der Richter sahen letztendlich den Anklagevorwurf in vollem Umfang als erwiesen an. Zulasten des Angeklagten werteten sie seine zahlreichen Vorstrafen. Seit 1991 ist der Mann immer wieder verurteilt worden, vor allem wegen Betrugs, aber auch wegen Fahrens ohne Führerschein, Diebstahls und Körperverletzung. Richter Kramer, der den Angeklagten bereits mehrfach erlebt hat, zeigte sich aber „positiv überrascht“ von seinem Auftreten. Er scheine auf einem guten Weg zu sein, so Kramer. (mz)