Wie beim Umzug die Möbel verschwinden
Roßlau/MZ. - Die Umzugsfirma wurde dann von ihr bestellt, hatte in Dessau in der Junkersstraße eingeladen, die Hofmannschen Habseligkeiten nach Roßlau in die Birkenallee gebracht. Aber dort nicht wieder ausgeladen, sondern erst einmal einbehalten, weil sie kein Geld für den Umzug bekommen hatte.
Hofmanns standen da. Aus ihrer Dessauer Wohnung waren die Möbel usw. raus, in der neuen keine drin. Und der Umzug war nicht bezahlt. Wie später vom Jobcenter gefordert, man solle den Umzug mit Mietwagen und allein bewältigen, das ginge nicht, sagt Wolfgang Hofmann. Zwar habe man ihnen im Sommer die Kinder "unter fadenscheinigen Vorwürfen" weggenommen, jedoch sei zu zweit der Umzug eines Elf-Personen-Haushalts nicht zu packen.
Hofmanns haben am Mittwoch aus der Not erst einmal eine Tugend gemacht, sich den größten Teil der benötigten 1 190 Euro zusammengeborgt und damit den größten Teil ihres Habes bei der Umzugsfirma ausgelöst. So konnte zumindest ein Quasi-Unzug vollzogen werden. Doch sind Wolfgang und Jutta Hofmann mächtig sauer. Die Bezahlung des Umzuges habe eine Teamleiterin des Jobcenters ihr noch am 15. Februar telefonisch bestätigt. Die günstigste von drei Firmen, von denen Voranschläge für den Umzug eingereicht worden seien, werde genommen. Das würde noch schriftlich beschieden. Die Frage, ob man dennoch den Umzug schon bestellen könne, sei bejaht worden. "Und ich habe doch nicht mit dem Pförtner gesprochen", empört sich Jutta Hofmann. Die nach dem Telefonat ihren Aussagen zufolge die Umzugsfirma beauftragt hatte. Im Schreiben des Jobcenters, das später eintraf, sei jedoch von Umzugsfirma nicht mehr die Rede gewesen, sondern von einem Mietwagen. Widerspruch hätte nichts gebracht. Bei Gericht sei man in der Zwischenzeit schon gewesen.
Von Seiten des Jobcenters war zu erfahren, dass an die Hofmanns am 19. Februar eine schriftliche Benachrichtigung ergangen sei, aus der u. a. hervorgehe, dass der Umzug möglichst in Selbsthilfe durchzuführen sei. Sollte man sich dazu nicht in der Lage sehen, müsste man das nachweislich glaubhaft machen, um den gesamten Unzug erstattet zu bekommen. Dieser Nachweis aber sei nach Erhalt des Bescheides nicht erbracht worden. In der Sache ist noch ein Rechtsstreit anhängig.