Widerstand gegen Staatsgewalt beim Hochwasser 2013 Widerstand gegen Staatsgewalt beim Hochwasser 2013: Hilfe wird für Sandsackfahrer teuer

Dessau-Rosslau - Christian L. (Name geändert) hatte es eilig und seinen Transporter vollgeladen. Die Fracht, gefüllte Sandsäcke, wurde zwischen Raguhn und Alt-Jeßnitz benötigt, um im Sommer 2013 dem Hochwasser der nahen Mulde etwas entgegenzusetzen.
Seit drei Tagen war der Mittzwanziger mit seinem eigenen Fahrzeug im Einsatz, konnte ungehindert zum Behelfsdeich rollen, und auch als man – es ging eng zu auf der Straße und Schaulustige suchten sich außerdem ihre Wege ins Hochwassergebiet– Polizeikontrollen einrichtete, durfte L. zunächst passieren. Die Beamten kannten ihn.
Nicht so ein paar Stunden später: Inzwischen schoben Beamte der Bereitschaftspolizei Dienst, und die kannten L. und seinen Transporter, der äußerlich nicht als Einsatzfahrzeug gekennzeichnet war, nicht. So wollte einer von ihnen das Fahrzeug am Ortsausgang Raguhn stoppen.
Vielleicht war L. einfach genervt von der drohenden Verzögerung, vielleicht sah er sich in seinen erworben geglaubten Rechten beschnitten. Warum auch immer, L. tat nicht, wie ihm geheißen, ließ den Transporter mit angeschalteten Warnblinkern weiter rollen – der Polizist hatte genügend Zeit, beiseite zu treten und ihn - nun unerlaubt - passieren zu lassen. Als sich an der Wendestelle ein ähnliches Szenario wiederholte, fühlte sich die Staatsmacht herausgefordert: Mit zwei Streifenwagen stellten sie L. Die zufälligen Zeugen dieser Aktion waren nicht amüsiert und sprachen von Willkür.
L. nutzte die Fürsprache des Volkes nichts: Er landete vor dem Amtsgericht Bitterfeld, das ihn wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt und einer älteren Hehlerei zu 140 Tagessätzen à 25 Euro verurteilte.
140 Tagessätze reichen, um als vorverurteilt zu gelten, und soweit wollte es das Dessauer Landgericht, wo am Dienstag die Berufung verhandelt wurde, nicht kommen lassen. L., so der Richter, habe schließlich in „lobenswerter Weise“ bei der Hochwasserbekämpfung mitgeholfen. Ihn nun zu verurteilen, sei das falsche Signal.
Sein Vorschlag: Einstellung gegen Zahlung einer Geldbuße von 2.500 Euro. Für L. ist dies die deutlich preiswertere Lösung, der er ebenso zustimmte wie die Staatsanwaltschaft. (mz)