Vorverurteilt nach Unfall? Vorverurteilt nach Unfall?: Getesteten Rollerfahrer ärgert positiver Drogentest

Dessau-Rosslau - „Ich lasse mich nicht mit Drogen in Verbindung bringen.“ Empört hat sich ein 37-Jähriger an die MZ gewandt, nachdem am Dienstag über einen Unfall in einem Kreisverkehr berichtet worden war. Dort war der Mann mit seinem Simson-Roller gestürzt. Da er laut Polizei ungewöhnliche Reaktionen zeigte, wurde ein Drogenvortest gemacht. Der reagierte positiv auf Amphetamine. Eine Blutprobenentnahme wurde angeordnet, ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Der Mann erklärte nun gegenüber der MZ, er nehme keine Drogen, sondern sei Asthmatiker und auf Medikamente angewiesen. Deshalb fühle er sich durch die Polizeimeldung vorverurteilt.
Auswertung der Blutprobe
„Das ist keine Vorverurteilung“, sagt Sebastian Opitz vom Dessau-Roßlauer Polizeirevier. „Es handelt sich erst einmal um einen Anfangsverdacht, dass der Fahrer eine Substanz genommen hat, die nichts im Straßenverkehr zu suchen hat.“ Der Mann gelte so lange als unschuldig, bis ein Gericht feststellt, ob sich der Verdacht erhärtet hat oder nicht. Und weil der Drogenschnelltest den Anhaltspunkt auf eine bestimmte Substanz geliefert habe, so Opitz, wurde eine Blutprobenentnahme zur Beweissicherung durchgeführt. Welches Mittel im Blut gewesen sei und in welcher Konzentration, werde die Auswertung der Blutprobe zeigen. Allerdings dauere es Tage oder Wochen, bis das Ergebnis vorliege. „Es wird“, betont Opitz, „be- und entlastend ermittelt. Das Ergebnis ist offen.“
Auch wenn ein Medikament der Auslöser für den positiven Test sein könnte, sagt Opitz, „muss man die Hinweise des Drogenvortests ernst nehmen“. Auch Medikamente können die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen.
„Noch keine juristische Bedeutung“
Mit dem so genannten Drogensuchtest oder- screening können zehn verschiedene Substanzen nachgewiesen werden, sagt Prof. Dr. Sabine Westphal, Chefärztin am Institut für Klinische Chemie und Laboratoriumsdiagnostik am Städtischen Klinikum in Dessau. Auch im Klinikum selbst werden solche Tests durchgeführt, wenn etwa bewusstlose oder bewusstseinsgetrübte Patienten eingeliefert werden. Mit dem Test sei aber nur eine Ja- oder Nein-Aussage möglich. Und diese gibt den Hinweis zum Beispiel auf ein Amphetamin oder eine Substanz aus der Gruppe der Amphetamine. „Das hat noch keine juristische Bedeutung“, erklärt auch sie. Diese habe erst der genaue Nachweis der Substanz und ihrer Menge im Blut oder Urin durch eine rechtsmedizinische Untersuchung.
Könnte ein Asthmamittel der Auslöser für das positive Testergebnis sein? Solche Mittel wirken dämpfend, so die Medizinerin. Doch erst die Auswertung der Testergebnisse wird diese Frage im konkreten Fall beantworten können. Generell gilt: Ob Medikamente die Verkehrstüchtigkeit einschränken, darauf müssten Ärzte ihre Patienten hinweisen. Das stehe aber auch im Beipackzettel der Medikamente, so Professor Westphal. (mz)