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Vorstoß aus Halle Vorstoß aus Halle: Eigene Friedhöfe für die Wohnungsbaugesellschaft in Dessau?

Von Annette Gens 21.10.2016, 11:02
Ein eigener Friedhof? Ein Vorstoß aus Halle sorgt für Aufregung.
Ein eigener Friedhof? Ein Vorstoß aus Halle sorgt für Aufregung. Archiv/Gehrmann

Dessau - Ein Friedhof nur für die Mieter der Dessauer Wohnungsbaugesellschaft? Walter Matthias, Sprecher des Unternehmens, wehrt ab. „Solche Pläne gibt es bei uns nicht - und wird es auch nicht geben.“ Solche Pläne gibt es bislang nur in Halle.

Dort haben vergangene Woche die Pläne der Wohnungsgenossenschaft „Freiheit“ für Aufregung gesorgt. Der große Vermieter überlegt, künftig eigene Friedhöfe, sogenannte Friedflächen, anzulegen und zu betreiben.

Eine Anregung von Mietern

Die Idee basiere auf Anregungen von Mietern, sagte der hallesche Genossenschaftsvorstand Dirk Neumann. Die Menschen hätten keine Angst vorm Sterben, sondern davor, ihren Nachkommen zur Last zu fallen - auch finanziell.

Auf den Genossenschaftsfriedhöfen müssten die Mieter lediglich ihre Bestattung bezahlen. Könnte das Beispiel auch in Dessau-Roßlau greifen?

Privater Friedhof bedürfe Gesetzesänderung

Dessaus Wohnungsbaugesellschaft verweist auf MZ-Anfrage unter anderem darauf, dass im Bestattungsgesetz von Sachsen-Anhalt allein die Gemeinden, Kirchengemeinden und Religionsgemeinschaften berechtigt seien, Friedhöfe neu anzulegen oder zu betreiben.

Derzeit sei die Errichtung eines privaten Friedhofes rechtlich völlig unklar und bedürfe einer Gesetzesänderung.

„Darüber hinaus muss beachtet werden, dass die gesetzlichen Vorschriften hohe Vorgaben hinsichtlich der pietätvollen Anlegung und der regelmäßigen Pflege eines Friedhofes stellen“, sagt DWG-Sprecher Matthias.

Hier würden Kosten wie bei einem kommunalen Friedhof entstehen, die bei einer Genossenschaft von den Anteilen der Mitglieder getragen werden können. Dieser Weg sei in der DWG jedoch nicht möglich.

Keine Markanten Vorteile gegenüber städtischen Friedhöfen

Das Unternehmen müsste die Nutzer des Friedhofes über eine Gebührenordnung an den finanziellen Aufwendungen beteiligen. Dadurch würden sich für die Mieter des Unternehmens keine markanten Vorteile gegenüber dem städtischen Friedhofswesen ergeben.

Nicky Meißner, Vorstandsmitglied der Wohnungsgenossenschaft Dessau, findet die halleschen Pläne keineswegs absurd. Wenn eine genossenschaftliche Verwaltung die Interessen vieler Mitglieder wahrnehme und sich offen gegenüber den Wünschen zeige, und sei es der Wunsch nach genossenschaftlichen und preiswerten Friedflächen, dann gebe es daran nichts zu kritisieren.

Allerdings will sich die hiesige Genossenschaft lieber auf den Wohnungsmarkt konzentrieren. Das Unternehmen verwirklicht gerade ehrgeizige Pläne für hochwertiges Wohnen in Bauhausnähe. Das sei das Kerngeschäft. Deshalb spiele das Thema, was Halle gerade diskutiert, in Dessau-Roßlau keine Rolle. „Uns liegen dazu auch keine Anfragen vor“, sagte Meißner.

Dessau: Drittälteste Stadt Europas

Halle und Dessau sind beides Oberzentren im Land Sachsen-Anhalt. Bei dem kleineren handelt es sich um die drittälteste Stadt Europas - auf das Durchschnittsalter der Einwohner bezogen. Allerdings hat die Stadt reichlich kommunale Friedhöfe und solche in kirchlicher Trägerschaft, dazu gibt es einen Friedwald im Biosphärenreservat.

Nicht nur die Wohnungsgenossenschaft wünscht sich, dass es der Stadt gelingen möge, mehr junge Leute nach Dessau zu holen. „Junge Leute bedeutet mehr Leben in der Stadt“, sagt Meißner. „Und junge Leute brauchen auch Wohnungen.“ Von den Vermietern. (mz)