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Verwaltungsgericht Dessau Verwaltungsgericht Dessau: Kein Urteil und keine Million in der Kreiskasse

Von Claus Blumstengel 15.06.2004, 18:01

Dessau/MZ. - Die eingeforderte Summe entspricht den Planungskosten für eine ab 1992 im Auftrag des damaligen Kreises Roßlau projektierte Großdeponie bei Klieken, die jedoch nie gebaut wurde. Seit 1994 war der neu gegründete Abfallzweckverband mit den Mitglieds-Landkreisen Zerbst, Gräfenhainichen, Roßlau und Wittenberg mit der Deponie-Planung betraut, nach der Gebietsreform die Landkreise Anhalt-Zerbst und Wittenberg.

Das Verwaltungsgericht Dessau erklärte diesen Zweckverband 1997 jedoch für nicht ordnungsgemäß gegründet, da die Kreistage die Satzung nicht beschlossen hatten. Er wurde aufgelöst. Auf Anfrage von Anhalt-Zerbst bestätigte 1999 das Regierungspräsidium den Anspruch auf anteilmäßige Übernahme der Planungskosten durch den Landkreis Wittenberg. Nachdem es mit der Fusion beider Landkreise nichts wurde, fordert Anhalt-Zerbst nun "sein" Geld.

Zu Unrecht, meinte der Mitarbeiter des Wittenberger Rechtsamtes, Uwe Stelter, vor dem Verwaltungsgericht; denn Verbindlichkeiten des Landkreises Anhalt-Zerbst seien durch den Abfallzweckverband nie übernommen worden, ebenso habe es keinen Beschluss zur Übernahme des Deponie-Projektes durch den Zweckverband gegeben, ergänzte Umweltamtsleiter Jörg Hartmann. Dessen Geschäftsführer habe aber die Verhandlungen mit dem Planungsbüro geführt, entgegnete die Rechtsvertreterin der Zerbster Seite.

Richterin Susanne Braun verwies auf den hohen Streitwert und die zu erwartenden Prozesskosten. Außerdem meldete sie Bedenken an, ob die "Leistungsklage" von Anhalt-Zerbst überhaupt statthaft sei. Für derartige Auseinandersetzungen innerhalb von Zweckverbänden gebe es keine spezielle juristische Regelung. Deshalb sollte sich Anhalt-Zerbst statt um ein Gerichtsurteil um eine Entscheidung des Landesverwaltungsamtes bemühen, so die Richterin.

Nach reiflichem Überlegen zog die Vertreterin des Landkreises Anhalt-Zerbst die Klage zurück. Der Landkreis muss nun rund 3 500 Euro Prozesskosten zahlen. Bei einem Urteil hätte der Unterlegene bis zu 14 000 Euro berappen müssen.