Schildbürgerstreich? Versunsicherung in Raguhner Straße in Dessau: Zwei Radwege werfen Fragen auf

Dessau - Einen doppelten Radweg gibt es seit kurzem in der Raguhner Straße. Darauf machte Hilmar Schulschenk in einem Brief an die MZ aufmerksam. Dort sei ab der Shell-Tankstelle bis zum Wasserturm ein Fahrradweg auf die Straße gemalt worden.
„Unmittelbar neben einem sehr gut ausgebauten Radweg, der in Kombination als Fuß- und Radweg genutzt werden kann“, versteht der Dessauer dies gar nicht und hält das Ganze für einen ausgemachten Schildbürgerstreich.
Bürger sieht Gefahren für Fahrradfahrer
Schulschenk hat vor allem Befürchtungen hinsichtlich der Sicherheit für die Radfahrer. „Diese Straße wird von Bussen befahren, auch Lastwagen begegnen sich dort. Und das auf der sehr schmalen Straße“, beschreibt er die Situation. Besonders für Kinder hält er das Fahren auf dem aufgemalten Streifen für gefährlich, wie ihm eine beobachtete Szene bestätigte.
„Ich habe zwei Kinder im Alter von etwa sechs bis sieben Jahren gesehen, die den neu aufgemalten Fahrstreifen benutzten. Ein Auto wollte an ihnen in Richtung Wasserturm vorbeifahren. Ein anderes Auto kam entgegen.
Die Fahrbahnen sind so schmal geworden, dass die Autos bemerkt haben, dass sie nicht aneinander vorbeikommen. Ein Auto bremste deshalb scharf. Die Kinder haben sich erschreckt, eines schaute sich um und stieß mit dem anderen Kind zusammen. Beide fielen hin.“
Kombinierter Fuß- und Radweg ist zu schmal
Der kombinierte Fuß- und Radweg ist 1,60 Meter breit und damit zu schmal für beide Verkehrsteilnehmer, erfuhr die MZ von der städtischen Verkehrsbehörde. Laut Verwaltungsvorschrift muss der Weg mindestens 2,50 Meter breit sein.
„Wir mussten uns also eine Lösung einfallen lassen“, erklärt Nico Böwing, Sachgebietsleiter Verkehrsangelegenheiten im Amt für Ordnung und Sicherheit. Mit diesem Schutzstreifen haben man die aktuelle Straßenverkehrsordnung (StVO) umgesetzt, die besagt, dass Auto- und Radfahrer auf der Straße fahren sollen.
Ausnahmen in Form von gesonderten Radwegen lässt die StVO demnach nur zu, wenn ein besonderes Gefahrenpotenzial besteht oder die Straße in einem baulich sehr schlechten Zustand ist. Das aber ist in der Raguhner Straße nicht der Fall. „Es ist eine normale Gemeindestraße ohne besonderes Verkehrsaufkommen“, erklärt Böwing.
Autos kommen problemlos aneinander vorbei
Auf der 7,50 Meter breiten Straße wurden auf beiden Seiten Schutztreifen von 1,25 Meter Breite aufgebracht. Bleiben fünf Meter für den Fahrzeugverkehr. „Das ist mehr als notwendig, gefordert sind nur 4,50 Meter.“ Pkw kämen problemlos aneinander vorbei. „Die jetzige Lösung entspricht den Vorschriften und ist sicher“, sagt Böwing, der weiß, dass das Radfahren auf der Straße nicht immer dem persönlichen Sicherheitsgefühl entspricht.
Kinder bleiben auf Gehweg
Für Kinder ist der Schutzstreifen in der Raguhner Straße im übrigen erst ab dem elften. Lebensjahr zu befahren. Denn im Alter bis acht Jahre müssen sie laut StVO auf dem Gehweg fahren, bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr können sie dies tun. Das Nebeneinanderfahren sei grundsätzlich nicht erlaubt, weder auf dem Schutzstreifen noch auf gesonderten Gehwegen, macht Böwing aufmerksam.
Das Schild, das in dem Abschnitt der Raguhner Straße auf den Geh- und Radweg hinweist, ist allerdings fehl am Platz, macht der Sachgebietsleiter aufmerksam. „Es muss weg, denn wir wollen ja nicht mehr, dass auf diesem Weg Rad gefahren wird.“ Aus Sicherheitsgründen. (mz)