Unterlassungserklärung für SPD-Stadtrat
Dessau/MZ/sb. - Die Erstreckungssatzung - diese regelt die Anpassung der Grund- und Gewerbesteuern, der Hundesteuern und der Vergnügungssteuern in der neuen Stadt Dessau-Roßlau - war vorige Woche Thema im gemeinsamen Hauptausschuss. Dessaus Stadtverwaltung hatte dort zwei Schreiben des Landesverwaltungsamtes vorgelegt. Die Aufsichtsbehörde forderte eine Steueranpassung innerhalb dreieinhalb Jahren - wie es auch in den neu-fusionierten Landkreisen passiert. Dreibrodt hatte daraufhin auf ein gegenteiliges Gutachten der Rechtsanwaltskanzlei Markworth und Schwerdtfeger verwiesen. Der Ausschuss vertagte seine Entscheidung auf eine Sondersitzung.
"Es gibt keine gutachterliche Stellungnahme unserer Kanzlei. Wir haben auch keinerlei Mandat übernommen", bekräftigte Rechtsanwalt Thomas Markworth. Mit Michael Fricke habe ein angestellter Anwalt der Kanzlei als SPD-Vorstandsmitglied an der Formulierung des SPD-Antrages mitformuliert. "Das war eine politische Position." Markworth zeigte sich verärgert, dass Dreibrodt den Namen der Kanzlei ins Spiel gebracht hatte. "Ich habe den Eindruck, dass dies ganz bewusst passierte."
Das aber streitet Dreibrodt ab. "Die Sache ist dumm gelaufen, aber ohne Vorsatz", versicherte der SPD-Mann. Das Papier sei mit heißer Nadel gestrickt und in den Hauptausschuss eingebracht worden. Dort habe er einen Fraktionskollegen gefragt, wie die Kanzlei heiße, in der Fricke arbeite. "Den Namen habe ich dann gesagt." Dreibrodt bedauerte das. Die Unterlassungserklärung habe er sofort unterschrieben. "Ohne Probleme."
Was jetzt aus der Erstreckungssatzung wird, ist offen. Wenn am 29. Mai der Hauptausschuss wieder tagt, wird Dreibrodt nach Gesprächen mit Roßlaus Bürgermeister Klemens Koschig für einen Zeitraum von dreieinhalb Jahren stimmen. "Damit wir am 1. Juli ein gültiges Ortsrecht haben." Dreibrodts Kampf ist damit aber nicht beendet. "Wir wollen danach versuchen, die fünf Jahre zu erreichen."