Allgemeinverfügung in Kraft Überraschende Entscheidung - Dessau-Roßlau erlässt nun doch eine Stallpflicht für Geflügel
In Sachen Geflügelpest war es zuletzt ruhig geworden. Doch am Freitag nach Dessau-Roßlau nun doch reagiert. Was Geflügelzüchter nun wissen müssen.

Dessau-Rosslau/MZ. - Dessau-Roßlaus Stadtverwaltung hat am Freitag, 21. November, im Kampf gegen die Geflügelpest nun doch eine Stallpflicht für Geflügel erlassen und zugleich alle Geflügelausstellungen, Geflügelmärkte und ähnliche Veranstaltungen abgesagt und die Abgabe von Lebengeflügel im Reisegewerbe untersagt. Geflügelhalter haben ihre Tiere ab sofort und bis auf Widerruf in geschlossenen Ställen oder unter entsprechenden Schutzvorrichtungen zu halten.
Für den Erlass der Allgemeinverordnung machte die Stadtverwaltung „geltende rechtliche Bestimmungen und entsprechende Vorkommnisse“ geltend, ohne diese zu benennen. Die „Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung zum Schutz gegen die hochpathogene Aviäre Influenza (Geflügelpest)“ ist im kompletten Wortlaut auf der Internetseite der Stadt einzusehen und enthält weitere diverse Sicherheitsvorkehrungen, die einzuhalten sind. Das betrifft auch die Meldepflicht von Tierverlusten.
Ende Oktober war zuletzt ein toter Kranich an der Elbe bei Dessau gefunden wurden. Hier war die Geflügelpest nachgewiesen worden.