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Streit zwischen Nachbarn Streit zwischen Nachbarn: Polizist wird wegen Notrufmissbrauchs verurteilt

Von Thomas Steinberg 06.06.2017, 05:00
Notruf wählen oder nicht?
Notruf wählen oder nicht? DPA

Dessau - Sie kommen nach Hause und finden Ihre Wohnung aufgebrochen und ausgeräumt und die Täter sind über alle Berge?

Dann widerstehen Sie dem ersten Impuls und wählen Sie ebenso wenig die 110 an wie als Nachbar, wenn nachts nebenan eine lärmende Party stattfindet.

Anzeige wegen Missbrauch des Notrufs

Nimmt man nämlich ein am Freitag am Landgericht Dessau ergangenes Urteil als Richtlinie, dann könnten solche Ratschläge sinnvoll erscheinen – um eine Anzeige wegen Missbrauch des Notrufs zu vermeiden.

Jedenfalls wurde am Freitag ein Mittfünfziger aus Dessau genau deshalb zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen à 50 Euro verurteilt.

Dauerclinch im Dessauer Vorort

Karsten L. (alle Namen geändert) ist ein erfahrener Polizist. Seit vielen Jahren wohnt er in einem Dessauer Vorort – und liegt im Dauerclinch mit seinen Nachbarn, nachdem er Dietmar F. wegen seines notorischen Verzichts auf den Sicherheitsgurt angezinkt hatte.

F. revanchierte sich. Über 200 Mal ist Polizist L. von ihm angezeigt worden: wegen Beleidigung, Falschparkens, Ruhestörung, Bedrohung oder weil er angeblich den Hitlergruß gezeigt haben soll.

F. sagte als Zeuge in einem Gerichtsverfahren: „Ich bin fast jeden Tag bei der Polizei, um Anzeigen zu machen.“ Er schaltete den Polizeipräsidenten ein und bekam angeblich und nach eigener Auskunft die Empfehlung, jede Kleinigkeit anzuzeigen. Doch nie konnten die Vorwürfe gegen L. erhärtet werden.

Notrufmissbrauch bei Nachbarschaftsstreit

Das änderte sich erst, als Polizei und Staatsanwaltschaft auf eigene Initiative gegen L. wegen Notruf-Missbrauchs vorgingen - nachdem er eine Dienstaufsichtsbeschwerde eingereicht hatte.

Merkwürdigerweise waren weder der Beamtin, die an der 110 seinen Anruf entgegen genommen hatte, noch ihr vorgesetzter Kollege zuvor auf die Idee gekommen, dass L. sich strafbar gemacht haben könnte.

Der meinte seinen Nachbarn in flagranti ertappt zu haben, wie der mit kühnem Schwung Grassamen auf dem unbefestigten Gehweg vor L.’s Grundstück verteilte. L. wählte die 110, zeigte eine Sachbeschädigung an.

Kein Streifenwagen geschickt

„Grassamen? Naja… hff.“ Die Beamtin am Telefon war erstaunt, sah keine Sachbeschädigung, fragte nicht weiter nach und versprach dennoch: „Ich schicke Ihnen Kollegen vorbei.“

Stattdessen rief die Polizistin beim städtischen Ordnungsamt an, man versprach, sich zu kümmern. Als die Frau das L. per Telefon mitteilte, war es an ihm, tief Luft zu holen: „Das muss ich erst mal verdauen.“

Polizei bekommt täglich rund 100 Anrufe

Pro Tag gehen im Lagezentrum der Polizeidirektion rund 80 bis 100 Anrufe aus Dessau-Roßlau sowie den Kreisen Anhalt-Bitterfeld und Wittenberg ein.

„Rund 50 Prozent sind keine Notrufe im eigentlich Sinne, sondern Nachfragen oder Hinweise“, sagt ein mit der Materie vertrauter Zeuge vor Gericht.

Die Polizistin, die L. an der Strippe hatte, kennt auch abwegige Anrufe. „Dann beende ich das Gespräch.“ Anzeige hat sie deshalb noch nie erstattet.

Angeklagter gab nicht an, Polizist zu sein

L. wurde bei seiner Verurteilung der Vorwurf gemacht, er kenne die üblichen Telefonnummern der Polizei und habe nicht die gewählt, sondern die 110. Außerdem habe er verschwiegen, Polizist zu sein.

Warum? Das Gericht gibt die Antwort selbst: Weil sonst die Kollegen gewusst hätten, worum es geht und keinen Streifenwagen geschickt hätten (was ohnehin nicht geschah).

Die Argumentation ist interessant, spricht sie doch einem Polizisten indirekt weniger Anspruch auf polizeiliche Hilfe zu, als einem Normalbürger wie F., bei dem die Staatsmacht auf nahezu jede Anzeige reagiert. Auch wenn nie etwas herauskommt. Ein Ende des Streits ist nicht in Sicht. (mz)