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Stadtrat stimmt klar für Karl Gröger

Von Carla Hanus 20.09.2006, 17:45

Dessau/MZ. - Da hatten die Räte gerade mit großer Mehrheit beschlossen, dass der bisherige Baudezernent künftig der allgemeine Vertreter des Oberbürgermeisters der Stadt Dessau sein soll. Damit wird Gröger amtierender OB vom 1. November an, wenn Hans-Georg Otto nach seinem 65. Geburtstag in Rente gehen muss, bis zu dem Zeitpunkt, zu dem "die Stadt Dessau untergeht", wie Stadtratspräsident Stefan Exner die Fusion mit der Nachbarstadt zu Dessau-Roßlau umschrieb.

Eine Wahl sei in der Gemeindeordnung bei der Festlegung des OB-Vertreters nicht vorgesehen, hatte Exner den Tagesordnungspunkt eingeleitet. Deshalb gebe es keine Wahlurne und keine geheime Form. Öffentlich sei abzustimmen. Seitens der Stadträte gab es denn auch keinerlei Anmerkungen zur Beschlussvorlage, sondern die klare breite Zustimmung.

Auf diese Bestellung verzichten hätte der Stadtrat jedoch nicht können, hatte Dessaus Rechtsamtsleiter Ewald Westhagemann schon in der Sitzung des Hauptausschusses klar gemacht. Die CDU-Fraktion war davon ausgegangen, dass Karl Gröger automatisch Ottos Stellvertreter sein müsste, nachdem Bürgermeister Jürgen Kessing nach Bietigheim-Bissingen gegangen und der zweite Stellvertreter Wolfgang Focke krank sei. Nur mit Bestellung, so wolle es die Gemeindeordnung, hatte es aber aus dem Rechtsamt geheißen. Damit die Verwaltungsspitze für die Übergangsphase bis zur Fusion autorisiert ist, wie es im Beschluss heißt.

Seit Mittwoch nun trägt Karl Gröger die Bezeichnung Bürgermeister. Als dieser versprach er, dass er hart arbeiten werde. Er wolle auch das Vertrauen derjenigen gewinnen, die ihm das jetzt noch nicht entgegen bringen. Als künftige Aufgaben nannte er unter anderem die Aufstellung des "schwierigsten Haushaltes in der jungen Geschichte unserer Stadt" mit schmerzlichen Einschnitten, die den Bürgern zu vermitteln sind, das Aushandeln des Tarifvertrages, die Auseinandersetzungen mit dem Landkreis Anhalt-Zerbst in Sachen Gebietsreform, die Übertragung von Kindertagesstätten und Bädern sowie die Zusammenführung von Wohnungsgesellschaften.