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Schutz vor Grippevirus Schutz vor Grippevirus in Dessau-Roßlau: Müssen Patienten Impfung selbst bezahlen?

Von Sylke Kaufhold 26.01.2018, 09:23
In der aktuellen Grippe-Saison macht für Impfungen der Vierfachwirkstoff Sinn.
In der aktuellen Grippe-Saison macht für Impfungen der Vierfachwirkstoff Sinn. picture alliance / dpa

Dessau - In der Stadt Dessau-Roßlau waren mit Stand dieser Woche 26 Influenza-Fälle registriert, teilt das städtische Gesundheitsamt mit. „Aktuell verzeichnen wir einen moderaten Anstieg“, schätzt Amtsärztin Irena Hörhold die Gesamtsituation ein.

Die ist im Vergleich zur Grippesaison 2016/17 entspannt. Im Herbst 2016 hatte es laut Gesundheitsdatenbank des Landes in der Muldestadt 70 bestätigte Grippefälle gegeben.

Grippesaison verläuft moderat

In den ersten drei Wochen des Jahres 2017 waren 86 Personen an Influenza erkrankt. In diesem Jahr lag die Zahl bei 14.

Auch wenn die Grippesaison erst in der letzten Jahreswoche 2017 begonnen hat und bisher moderat verläuft, ist sie ein großes Gesprächsthema. Genau gesagt, die Grippeschutzimpfung.

Dreifachimpfstoff gegen Grippe soll häufig wirkungslos gewesen sein

Robert-Koch-Institut und Ständige Impfkommission haben hier für gehörige Verunsicherung gesorgt. Der herkömmliche und bisher übliche Dreifachimpfstoff soll nämlich, so haben Untersuchungen des Robert-Koch-Instituts ergeben, häufig wirkungslos gewesen sein.

Die Ständige Impfkommission empfiehlt deshalb die Verwendung eines Vierfach-Impfstoffes, der gegen vier Virustypen (statt drei) schützt. Er deckt damit einen Virentyp der B-Linie mehr ab als der Dreifachimpfstoff. Das Problem: Der Vierfachimpfstoff ist keine Kassenleistung.

Wechsel des Impfstoffes ist nicht ohne weiteres möglich

Der Wechsel des Impfstoffs ist auch nicht einfach so möglich. Denn die Krankenkassen sind vertraglich gebunden. Für die Impfsaison 2017/18 und 2018/19 haben die Kassen in Sachsen-Anhalt mit zwei Pharmaunternehmen verbindliche Verträge geschlossen, die bis zum 30. Juni 2019 gelten.

Aufgrund der damaligen Empfehlung der ständigen Impfkommission des Robert-Koch-Instituts handelt es sich dabei um einen Dreifach-Impfstoff.

Müssen Patienten den Vierfachwirkstoff selbst bezahlen?

Patienten fragen sich nun, ob eine Impfung sinnvoll ist, ob sie überhaupt den Vierfachwirkstoff bekommen und ob sie die Kosten selbst bezahlen müssen.

Eine Kassenleistung wird der Vierfachimpfstoff erst, wenn der Gemeinsame Bundesausschuss diesen in die Schutzimpfungs-Richtlinie aufnimmt. „Das wird perspektivisch passieren“, ist Andreas Oertel, Regionalgeschäftsführer der Barmer zuversichtlich, dass es zur nächsten Impfsaison keine Unklarheiten mehr geben wird.

Welche Krankenkassen den Vierfachimpfstoff bezahlen wollen

Der Vorstand der Barmer habe deshalb vorige Woche entschieden, auch den Vierfachimpfstoff zu bezahlen, wenn der Arzt ihn für medizinisch notwendig hält.

„Das ist bei so genannte Risikopersonen, also Menschen mit geschwächtem Immunsystem, chronisch Kranken und Senioren, aber auch medizinischem Personal und Mitarbeitern in Berufen mit hohem Publikumsverkehr, wie Verkäufern der Fall“, zählt Oertel auf.

Jede Krankenkasse geht anders mit dem Thema Grippeimpfung um

Auch die AOK und die DAK verfahren auf diese Weise. „Wir vertrauen diesbezüglich der Einschätzung der Ärzte“, erklärt dazu Thomas Büttner, Servicestellenleiter der DAK in Dessau.

„Auch bei uns ist die Verunsicherung da, deshalb geht jede Kasse damit anders um“, gesteht Ralf Kitzing, Regionalsprecher der AOK. Die Aussagen und Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts änderten sich derzeit fast täglich. „Da ist es auch für uns schwer, Antworten zu geben.“

Gesundheitsamt erklärt: Dreifachimpfung ist wenig sinnvoll

Das Gesundheitsamt Dessau-Roßlau indes fährt diesbezüglich eine klare Linie. Amtsärztin Irena Hörhold hält eine Dreifachimpfung aufgrund des fehlenden B-Virusstammes aktuell für nicht sinnvoll. „Das Gesundheitsamt benutzt deshalb zur Impfung den Vierfachimpfstoff“, sagt sie auf MZ-Anfrage.

Definitiv keine Rolle spielt bei der Bewilligung oder Nichtbewilligung des Vierfach-Impfstoffes, ob der Patient kassen- oder privatversichert ist, betont Ralf Kitzing und widerspricht damit einer diesbezüglichen Meldung in den Medien.

Krankenkassen empfehlen nach wie vor Grippeschutzimpfung

Eine Privatleistung sei der Impfstoff nur, wenn der Patient nicht zur Risikogruppe gehört, aber auf den Einsatz des Vierfach-Wirkstoff bestehe, erklärt der AOK-Regionalsprecher. „Dann muss er die Differenz bezahlen.“

Eine Grippeschutzimpfung wird von den Krankenkassen auch zum jetzigen Zeitpunkt noch als sinnvoll angesehen. (mz)