Handball-2.Liga Schock beim DRHV - DHB-Bundesgericht hebt Sieg bei TuSEM Essen auf, Abstieg in dritte Liga droht
Eine Woche nach dem letzten Spieltag stellt das Bundesgericht des Deutschen Handballbundes die zweite Liga auf den Kopf.

Dessau-Roßlau/MZ. - Eine Woche nach dem letzten Spieltag droht Handball-Zweitligist Dessau-Roßlauer HV der Abstieg in die dritte Liga.
Der Grund: Das Bundesgericht des Deutschen Handballbundes hat die Wertung des Spiels vom 27. April zwischen TuSEM Essen und dem Dessau-Roßlauer HV aufgehoben.
Dessau-Roßlauer HV droht Abstieg nach Urteil von DHB-Bundesgericht
Die Mannschaft von Trainer Uwe Jungandreas hatte die Begegnung vom 29. Spieltag in Essen mit 28:27 gewonnen. Ohne diese beiden Punkte rutscht der Dessau-Roßlauer HV wegen des schlechteren Vorverhältnisses hinter dem ASV Hamm auf einen Abstiegsplatz.
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Das Bundesgericht hat die Neuansetzung des Spiels bis spätestens 30. Juni vorgeschrieben. Wie das funktionieren soll, ist unklar. Fast alle Spieler sind im Urlaub. Eine sportlich faire Lösung scheint unmöglich. Zumal Dessau-Roßlau ohne den sicher geglaubten Klassenerhalt vielleicht auch die Spiel gegen Minden und den Bergischen HC anders bestritten hätte.
„Wir hatten drei Sekunden vor dem Ende den Ball. Wir hätten auch zu zweit auf dem Parkett sein können und hätten das nicht verloren“, sagte am Donnerstag Kreisläufer Tillmann Leu - mitten im Umzugsstress nach Eisenach. „Der Fehler war nicht spielentscheidend. Wenn wir über so etwas reden, müssen wir auch über das Spiel in Minden reden, wo ein Tor von uns nicht anerkannt wurde. Wo fängt man an, wo hört man da auf.“
TuSEM Essen: Einspruch beim DHB nach Spiel gegen Dessau-Roßlauer HV
TuSEM Essen hatte Ende April frist- und formgerecht Einspruch beim Deutschen Handballbund gegen die Wertung des Spiels eingelegt. In Spielminute 59:57 und beim Stand von 27:28 für Dessau hatte Trainer Uwe Jungandreas eine Auszeit genommen. Seine Mannschaft war in Ballbesitz und wegen einer Zeitstrafe in Unterzahl. Die letzten drei Sekunde hatte man dann aber einen Spieler zu viel auf dem Parkett.
Durch das Anpfeifen des Spiels nach dem Time-Out ohne die Anzahl der Spieler von sieben auf sechs Spieler zu berichtigen, lag aus Sicht des TuSEM Essen ein „spielentscheidender Regelverstoß“ vor, so die Handball Bundesliga GmbH in einer Mitteilung.
Das Bundesgericht bestätigt das in seinem Urteil - und sah einen Regelverstoß von Zeitnehmer und Sekretär. Da sich daraus eine hohe Wahrscheinlichkeit für einen anderen Spielausgang ableite, müsse das Spiel wiederholt werden.
Eine Revision gegen die Entscheidung des DHB-Bundesgerichts ist nicht möglich. Die Handball-Bundesliga GmbH wird in Abstimmung mit den zwei direkt beteiligten Clubs schnellstmöglich einen Spieltermin ansetzen und über das weitere Prozedere informieren.