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Rotstift im Landeshaushalt trifft JVA Rotstift im Landeshaushalt trifft JVA: Abschiebehaft in Dessau verzögert sich weiter

Von Annette Gens 20.11.2019, 08:30
Die JVA Dessau
Die JVA Dessau Sebastian

Dessau - Die in der ehemaligen Justizvollzugsanstalt geplante Abschiebehaft wird zwei Jahre später als ursprünglich vorgesehen eingerichtet. Das hat die Landesregierung entschieden. Die Entscheidung ist im Rahmen der Beratungen zum Landeshaushalt 2020/21 getroffen worden, bestätigte Wolfgang Borchert, Sprecher des sachsen-anhaltischen Finanzministeriums auf MZ-Nachfrage.

„Es ging darum, im Doppelhaushalt 2020/21 die dringendsten Projekte aus Regierungssicht zu finanzieren. Alle Ministerien hatten innerhalb der Beratungen Einsparpotenziale aufzuzeigen. Dieser Beschluss zum Doppelhaushalt wurde letztlich einstimmig gefasst - also auch von Finanzministerium und vom Ministerium des Inneren“, so der Sprecher. Damit sei der Kabinettsbeschluss der Landesregierung nicht aufgehoben. 2018 hatte die Landesregierung die Einrichtung einer Abschiebehaft in der JVA Dessau beschlossen.

Ursprünglich wollte Sachsen-Anhalt Teile der ehemaligen Dessauer Haftanstalt in den Jahren 2020/21 umbauen. Gegenwärtig werden vorhandene und nicht mehr benötigte Gebäude der ehemaligen JVA und Teile der baufälligen alten Außenmauer abgebrochen. Dies geschieht unabhängig von den Plänen.

Sachsen-Anhalt nutzt momentan Abschiebungshaftplätze in anderen Bundesländern

Sachsen-Anhalt nutzt momentan Abschiebungshaftplätze in anderen Bundesländern, zum Beispiel in Eichrichtungen in Eichstätt (Bayern), Dresden (Sachsen), Pforzheim (Baden-Württemberg) und Büren in Nordrhein-Westfalen. Die Vermittlung der Haftplätze wird durch das Zentrum zur Unterstützung der Rückkehr koordiniert. Darüber hinaus hat das Land mit dem Land Niedersachsen eine Vereinbarung geschlossen, nach der in der Abschiebungshafteinrichtung Langenhagen vorübergehend fünf Abschiebungshaftplätze durch Sachsen-Anhalt genutzt werden können.

Des Weiteren plant das Ministerium für Inneres und Sport, von der durch das Zweite Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht geschaffenen, aber bis zum 30. Juni 2022 befristeten, Möglichkeit der Nutzung von sonstigen Haftanstalten Gebrauch zu machen.

2019 wurden aus Sachsen-Anhalt 70 Inhaftierungen vorgenommen. Der Bedarf sei jedoch höher. (mz)