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Preise und Gebühren Preise und Gebühren: Das wird jetzt teurer oder günstiger für Dessau-Roßlauer

Von Annette Gens 02.01.2017, 15:30
Der Erdgaspreis sinkt zum 1. Januar.
Der Erdgaspreis sinkt zum 1. Januar. dpa

Dessau-Roßlau - Mit dem neuen Jahr gehen einige Änderungen einher, die das Portemonnaie der Dessau-Roßlauer betreffen. Teils müssen diese für Leistungen tiefer in die Tasche greifen, eher selten wird etwas billiger. Nachfolgend ein Überblick über die Änderungen, die am 1. Januar 2017 in Kraft traten.

Fernwärme und Erdgas

Mit Beginn des neuen Jahres senken die Dessauer Stadtwerke die Fernwärme und Erdgaspreise. Zum 1. Januar 2017 wird der Arbeitspreis für Fernwärme um mindestens sechs Prozent sinken. Nach einer Beispielrechnung der Stadtwerke sparen Einfamilienhausbesitzer bei einem Verbrauch von 12.000 Kilowattstunden etwa 170 Euro im Jahr.

In Dessau-Roßlau haben die Stadtwerke 19.300 Fernwärme-Kunden. Zum 1. Januar sinkt außerdem der Erdgaspreis für die etwa 12.000 Haushaltskunden im Tarif DessauErdgasGarant um 0,71 Cent je Kilowattstunde und in den anderen Sondertarifen um 0,42 Cent je Kilowattstunde.

Damit zahlen zum Beispiel Kunden, die im Tarif DessauErdgasGarant ihren auslaufenden Vertrag erneuern, bei 20.000 Kilowattstunden 142,80 Euro weniger.

Strom

Beim Strom wird es für fast alle Kunden in Deutschland teurer. EnviaM hatte diesen Schritt in Sachsen-Anhalt zuerst angekündigt. Nach den Stadtwerken Bitterfeld, Quedlinburg und Wittenberg ziehen nun auch die Dessauer Stadtwerke mit ihren etwa 46.000 Stromkunden nach.+

Der Arbeitspreis für Strom in den Sondertarifen erhöht sich zum 1. Januar 2017 um 1,19 Cent je Kilowattstunde und im Tarif DessauStromGarant um 1,44 Cent je Kilowattstunde. Im Jahr ergeben sich so bei einem Verbrauch von 3.500 Kilowattstunden nach Stadtwerkeangaben im Tarif DessauStromKombi Mehrkosten von 41,49 Euro, im Tarif DessauStromGarant sind es 50,33 Euro.

Müllentsorgung

Der Preis für die Entsorgung einer Mülltonne wird geringfügig erhöht, die Biotonne wird dagegen billiger. Die Gebühren für die Entsorgung der Mülltonne steigen von jetzt 3,33 Euro um 20 Cent.

Für die Entsorgung einer 120-Liter-Tonne werden ab 2017 3,53 Euro berechnet. Anders bei der grünen Tonne. Bisher kostete die Entsorgung einer 120-Liter-Tonne 2,21 Euro. Ab Januar wird die Tonne einen Cent billiger sein. Doch die Abfallgrundgebühr, die die Stadt erhebt, erhöht sich.

Noch 2016 wurden pro Einwohner und Jahr 10,92 Euro verlangt. Zwischen 2017 und 2019 sind 4,68 Euro mehr und damit 15,60 zu zahlen. Weiterhin gilt: Jeder Einwohner kann im Jahr einen Kubikmeter Sperrmüll kostenfrei über den Stadtpflegebetrieb entsorgen lassen. Enthalten sind diese Kosten bereits in der Grundgebühr.

Friedhofsgebühren

In Dessau-Roßlau werden zum 1. Januar 2017 die Friedhofsgebühren angehoben. Die Grabstellengebühren werden im Vergleich zum vorangegangenen Gebührenzeitraum um durchschnittlich 27 Prozent steigen.

Die Kosten für die angebotenen Grabstellenarten stellen sich unterschiedlich dar. Ein sogenanntes Erdreihengrab (Laufzeit 20 Jahre) soll ab 2017 dann 919,77 Euro kosten. Zum Vergleich: In diesem Jahr werden dafür noch 712 Euro berechnet. Der Kauf eines Erdreihengrabes wird damit um 207,77 Euro teurer. Angehoben werden auch die Gebühren für andere Grabarten.

Musikschule

Auch die Kursgebühren für den Musikschulunterricht werden zum 1. Januar 2017 steigen. Für die Kurse müssen nun zwischen zwei und 8 Euro im Monat mehr bezahlt werden. Betroffen von der Kostenerhöhung sind 635 Musikschüler beziehungsweise deren Eltern.

Parkgebühren

Bereits Ende November 2016 in Kraft getreten ist eine neue Gebührenordnung für das Parken am Städtischen Klinikum, einschließlich dem Medizinischen Versorgungszentrum. Doch der Preiszuwachs fiel moderat aus.

Für 2,5 Stunden Parkzeit sind ein Euro statt bisher 40 Cent zu bezahlen. In den ersten 30 Minuten kann kostenfrei geparkt werden, womit die Möglichkeit des Krankentransportes gegeben ist. Für die Tagesgebühr für maximal 24 Stunden sind sechs statt bisher fünf Euro fällig.

Pflege

Zur Finanzierung der Mehrkosten, die das neue Pflegestärkungsgesetz verursacht, steigt der Beitragssatz zur Pflegeversicherung um 0,2 Prozentpunkte auf 2,55 Prozent bzw. 2,8 Prozent für Kinderlose.

Zum 1. Januar gilt für die 2,8 Millionen Pflegebedürftigen ein neues Bewertungssystem. Im Kern werden die drei Pflegestufen durch fünf Pflegegrade ersetzt. Niemand soll aber schlechter gestellt werden. Wer heute pflegebedürftig ist, wird ein bis zwei Pflegegrade höher eingruppiert und erhält entsprechend mehr Leistungen.

Durch das neue Einstufungssystem werden mehr Menschen in den Bezug der Pflegeleistungen kommen. Die Betroffenen erhalten über ihre neue Eingruppierung einen Bescheid der Pflegekasse. (mz)

Die Gebühren für den Musikschulunterricht steigen ab dem 1. Januar.
Die Gebühren für den Musikschulunterricht steigen ab dem 1. Januar.
Sebastian
Wann Termine für die Müllentsorgung im Salzlandkreis sind, könnten Kunden auch über eine App abrufen.
Wann Termine für die Müllentsorgung im Salzlandkreis sind, könnten Kunden auch über eine App abrufen.
Archiv/Sebastian
Ab dem 1. Januar werden die Friedhofsgebühren angehoben.
Ab dem 1. Januar werden die Friedhofsgebühren angehoben.
Sebastian
Wer am Städtischen Klinikum parken möchte muss demnächst genauer hinschauen.
Wer am Städtischen Klinikum parken möchte muss demnächst genauer hinschauen.
Chris Wohlfeld
Der Beitragssatz für die Pflegeversicherung steigt zum 1. Januar.
Der Beitragssatz für die Pflegeversicherung steigt zum 1. Januar.
dpa